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19.05.2024, 21:40 Uhr


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Initiativantrag - Nr. 2
Initiativantrag Nr.: 2 verabschiedet mit fünf Enthaltung

AntragstellerInnen: Bundesleitung

STELLUNGNAHME DER BUNDESKONFERENZ DER KATHOLISCHEN JUNGEN GEMEINDE ZUM "ZUWANDERUNGSGESETZ"

Die Bundeskonferenz möge folgende Stellungnahme beschließen:

"Die Bundeskonferenz der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) begrüßt grundsätzlich das Zuwanderungsgesetz in der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Form. Die Bundeskonferenz stellt fest, dass mit diesem Gesetz lange überfällige Veränderungen der Situation von Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, geschaffen wurden.

Dieses Gesetz verbessert zum einen die Bedingungen der Menschen, die aus humanitären Gründen nach Deutschland kommen. Genannt seien hier insbesondere die Reduzierung auf zwei Aufenthaltsstatus sowie die Vereinfachung des Asylverfahrens durch verständlichere Vorschriften und kürzere Verfahren.

Zum anderen stellt dieses Gesetz ein flexibles Instrumentarium zur Steuerung der volkswirtschaftlich und demographisch notwendigen Arbeitsmigration dar. Mit diesen Regelungen kann bedarfsgerecht auf Veränderungen unserer Bevölkerungsentwicklung und auf sich daraus ergebende arbeitsmarktpolitische Notwendigkeiten reagiert werden.

Dennoch weist das Gesetz in seiner beschlossenen Fassung einige gravierende Mängel auf. Im Rahmen von "enjoy the difference", einer Kampagne der KJG für mehr Toleranz, haben zahlreiche Kinder und Jugendliche deutlich gemacht, dass sie Interesse an der Verbesserung der Situation von Asylsuchenden in Deutschland haben:

  • Die Regelungen des sog. "Kirchenasyls" ("Kontingentregelung mit Eigenfinanzierung") sind für die Kirchen und für die Betroffenen inakzeptabel, da sie die Intention des "Kirchenasyls" als ultimative, nichtstaatliche Form der Intervention ad absurdum führen.
  • Die Bundeskonferenz der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) kritisiert die Überprüfung der Asylanerkennung nach drei Jahren im Regelfall. Dadurch findet eine unzulässige Stigmatisierung der Betroffenen als "potentielle Asylbetrügerinnen und -betrüger" statt. Ferner führt diese Regelung zu Rechtsunsicherheiten bei den Betroffenen.
  • Nicht berücksichtigt wurde die Forderung verschiedener Parteien und Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO´s) das Nachzugsalter für Kinder von Zuwanderinnen und Zuwanderern generell auf 18 Jahre festzuschreiben und damit den Maßgaben des Grundgesetzes (GG, Art. 6) und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gerecht zu werden. Durch die unterschiedliche Behandlung von Kindern von Arbeitsmigrantinnen und -migranten und von Asylbewerberinnen und -bewerbern sieht die Bundeskonferenz der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) die große Gefahr eines "Zwei-Klassen-Rechtes."
  • Zuletzt kritisiert die Bundeskonferenz der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) das Festhalten des Gesetzgebers am Asylbewerberleistungsgesetz, das eine Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unterhalb des Sozialhilfeniveaus festschreibt. Hier fordert die Bundeskonferenz der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) die Ersetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch die Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).

Die Bundeskonferenz der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) fordert die Verantwortlichen aller Parteien auf, das Inkrafttreten dieses Gesetzes zu ermöglichen und an den kritisierten Stellen Nachbesserungen vorzunehmen. Die Bundeskonferenz der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) appelliert an die politisch Verantwortlichen, die Interessen von ausländischen Menschen nicht für parteipolitische Zwecke zu nutzen, sondern die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt politischen Handelns zu stellen."

BEGRÜNDUNG
Erfolgt mündlich.