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Anträge - Nr. 6
Antrag Nr.: 6 einstimmig verabschiedet

AntragstellerInnen: Bundesleitung, Bundesausschuss

MITGLIEDER- UND BEITRAGSWESEN EINRICHTUNG EINES ARBEITSKREISES

Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Es wird ein Arbeitskreis eingerichtet, der sich mit Fragen des Mitglieder- und Beitragswesens beschäftigen soll. Aufgabe des Arbeitskreises ist es zu überprüfen, ob das bestehende Modell und Verfahren im Bundesverband vereinfacht oder verbessert werden kann und ob es noch den aktuellen Anforderungen des Verbandes gerecht wird.

Punkte der Beratung sollen hierbei unter anderem sein:

  • Ideen zur Verbesserung des Meldeverhaltens z.B. in Form von veränderten Beitragsre- gelungen wie Gruppenbeitrag o.ä.
  • Vereinfachung/Vereinheitlichung bei Mitgliedschaftsformen
  • Umgang mit der Schnuppermitgliedschaft
  • Unterscheidung nach Altersstufen
Die AK-Mitglieder werden von der Bundesleitung benannt. Die Arbeit soll in Rückbindung mit dem Bundesausschuss und der Mitgliederversammlung erfolgen. Der AK wird zum erweiterten Bundesausschuss einen Zwischenbericht abgeben. Die Diözesanverbände verpflichten sich die Arbeit des AKs zu unterstützen, wenn dieser Informationen und Daten zum Mitgliederwesen braucht.

Zur Bundeskonferenz 2003 soll eine Analyse und Bewertung zu obengenannten Punkten erarbeitet werden. Dort, wo Änderungsbedarf festgestellt wird, soll der Arbeitskreis der Bundeskonferenz konkrete Vorschläge für mögliche Veränderungen vorlegen.

BEGRÜNDUNG:
Die Mitgliederzahlen nehmen in den letzten Jahren kontinuierlich ab. Bundesausschuss und Mitgliederversammlung haben im letzten Jahr beraten, was der Bundesverband anlässlich dieser Entwicklung tun kann. Zumindest teilweise ist dieser Rückgang auf eine Verschlechterung des Anmeldeverhaltens zurückzuführen. Deshalb ist es notwendig über die inhaltliche Argumentation, warum es gut ist in der KJG Mitglied zu sein, hinaus, auch zu überprüfen wie durch Änderungen im Mitglieder- und Beitragswesen Erleichterungen erreicht und Anreize geschaffen werden können für eine verbessertes Meldeverhalten. Hier hat der Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart auf dem letzten erweiteren Bundesausschuss ein Modell vorgestellt, dessen Ideen der Arbeitskreis ebenfalls bei seiner Arbeit einbeziehen soll.

Zudem hat eine Umfrage im Bereich Mitgliederwesen ergeben, dass die Handhabung und Umsetzung der verschiedenen Punkte sehr unterschiedlich ist je nach Diözesanverband. Hier ist zu klären, ob nicht durch eine Vereinfachung mehr Transparenz und damit eine bessere Umsetzung erreicht werden kann.