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19.05.2024, 20:33 Uhr


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Anträge - Nr. 8
Antrag Nr.: 8 zurückgezogen

AntragstellerInnen: Kommission "Parität"

STELLUNG DER PARITÄT IN DER KJG

Die Bundeskonferenz möge beschließen:
"Demokratisch und gleichberechtigt wählen Mädchen und Jungen, Frauen und Männer [in der KJG] die Leitungen und entscheiden über die Inhalte und Arbeitsformen des Verbandes." (Grundlagen und Ziele)

Darüber hinaus setzt sich die KJG für eine gleichberechtigte Gesellschaft, sowie die weltweite Verwirklichung gleicher und gerechter Lebensbedingungen für Mädchen und Jungen, Frauen und Männern ein.

Eine Möglichkeit zur Erreichung dieses Zieles ist die paritätische Besetzung von Leitungsämtern.

Dabei meint Parität in der ursprünglichen Bedeutung die Gleichheit, Gleichstellung und Gleichbehandlung als gesellschaftspolitisches Ziel. In diesem Sinn wird Geschlechterparität definiert als die Gleichstellung von Frauen und Männern und beinhaltet in der Konsequenz die Forderung nach Chancengleichheit. Der Einbezug und die Berücksichtigung weiblicher und männlicher Blickwinkel zu gleichen Anteilen sollte jedem Handeln und Entscheiden zu Grunde liegen.

In ihrer Verbandsgeschichte hat sich die KJG immer mit Parität auseinander gesetzt, insbesondere mit ihrer Absicherung und Ausgestaltung. Ein Ergebnis ist die Besetzung aller Leitungsämter mit der gleichen Anzahl von Frauen und Männern. Dadurch wird der Forderung der KJG nach Gleichberechtigung maßgeblich Rechnung getragen.

Zum gegenwärtigen Diskussionsstand hält die KJG folgendes fest:

  • Die strukturelle Festschreibung der Parität legt weibliche und männliche Blickwinkel zu gleichen Anteilen jeglichem politischen Handeln und Entscheiden zu Grunde.
  • Durch die Festschreibung der Parität in der Satzung wird der Wert der Parität auf die unteren verbandlichen Ebenen transportiert und Bewusstsein für diesen Wert geschaffen.
  • Durch die strukturelle Festschreibung sind die Leitungen mit der gleichen Anzahl von Frauen und Männern zu besetzen und in der Folge ist bei Fehlen eines Geschlechtes dieses bei der Suche verstärkt in den Blick zu nehmen.
  • Die Festschreibung der Parität hat in Kirche und Gesellschaft eine Vorbildfunktion.
  • Durch die Festschreibung in der Satzung werden KJGlerInnen an die Gleichberechtigung herangeführt. Lernprozesse werden initiiert.

Gleichzeitig führt die Umsetzung dieser strukturellen Vorgabe durch die Bundessatzung immer wieder zu Konflikten und Reibungen.

Die KJG bewegt sich gegenwärtig in zwei Konfliktfeldern:

  • Trotz ausreichender KandidatInnenlage kommt es zu Vakanzen, wenn zu viele Frauen bei unbesetzten Männerstellen oder zu viele Männer bei unbesetzten Frauenstellen zur Verfügung stehen.
    So entsteht an manchen Stellen eine Protesthaltung gegen die paritätische Besetzung von Leitungen aus Gründen der Arbeitsfähigkeit. Dieser Konflikt wird in Kauf genommen, da durch die Reibung an der strukturellen Vorgabe Prozesse der Bewusstseinsbildung und des Lernens mit dem ursprünglichen Ziel der Gleichberechtigung angestoßen werden.
  • Lediglich beim Bundesleitungsmodell ist die Parität nicht strukturell abgesichert. Dennoch ist eine paritätische Besetzung möglich. Dies hat die Bundeskonferenz 2000 bewusst entschieden. Folgende Aspekte spielten dabei eine Rolle:
    • In der Bundesleitung gibt es zwei Funktionsstellen (Geistliche Leitung und Geschäftsführung), die nicht auf ein Geschlecht festgeschrieben werden sollen.
    • Eine Abhängigkeit der Funktionsstellen soll vermieden werden, um einzelne Personen von einer Wahl / Wiederwahl während des Wahlgangs nicht auszuschließen.
    • Die Erweiterung des Bundesstellenmodells zu Gunsten einer Festschreibung der Parität in der Bundesleitung ist auf Grund der finanziellen Ausstattung des Bundesverbandes nicht möglich.

Trotz der Kritik an der strukturellen Verankerung der Parität, bleibt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein wichtiges Ziel der KJG. Deshalb hält die KJG an der Parität und deren Umsetzung in der Satzung fest.

Die Diskussion um die Parität wird nie vollständig abgeschlossen sein. Dies ist auch nicht beabsichtigt, da dadurch das Anliegen der Parität, also die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, im Bewusstsein des Verbandes gehalten, und in der KJG, aber auch in Kirche und Gesellschaft vorangetrieben wird.

BEGRÜNDUNG:
Um die Diskussion über die Parität auf der Bundeskonferenz zu führen und auf Grund der Rückmeldungen des erweiterten Bundesausschusses legt die Kommission Parität dieses Positionspapier der Bundeskonferenz zur Beschlussfassung vor.