Initiativantrag Nr.: 7 aus Zeitmangel zurückgezogen
AntragstellerInnen: Bundesleitung
Bundesausschuss
Würzburger
Synode mit Geist und Leben füllen
Stellungnahme
zum 30. Jahrestag der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der
Bundesrepublik Deutschland
Die
Bundeskonferenz 2005 möge die Stellungnahme zu 30 Jahre
Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland
beschließen:
Im
Mai 1975 hat die Gemeinsame Synode der Bistümer in der
Bundesrepublik Deutschland „Ziele und Aufgaben kirchlicher
Jugendarbeit“ beschlossen. Heute, 30 Jahre später, ist für
uns, die Bundeskonferenz der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG),
dieser Beschluss nach wie vor von größter Aktualität.
Vieles, was von der Synode mit diesem Beschluss auf den Weg gebracht
wurde, hat ihr Ziel noch nicht erreicht oder droht gar zurückgedrängt
zu werden. So gilt unverändert der Auftrag, den Julius Kardinal
Döpfner, Präsident der Synode und Vorsitzender der
Deutschen Bischofskonferenz, damals formuliert hat: „Die
wirkliche Arbeit, nämlich das, was in Würzburg beraten und
beschlossen wurde, mit Geist und Leben zu erfüllen, liegt noch
vor uns.“
Die
Synode hat der Jugendarbeit eine herausragende Rolle in der
katholischen Kirche zugewiesen. Sie ist nicht nur Querschnittaufgabe,
die auf vielen Feldern (Gottesdienst, Bildung, Dienst der Laien,
Schule) wahrgenommen werden muss. Mit dem Beschluss „Ziele und
Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit“ hat die Synode Jugendarbeit
auf neue Grundlagen gestellt: Jugendliche werden nicht mehr als
Objekt gesehen, sondern als eigenverant-wortliche Akteure anerkannt.
Die
KJG würdigt den Synodenbeschluss als wegweisend und grundlegend,
ihm sind wir in unserer Arbeit und unserem Selbstverständnis als
Kinder- und Jugendverband in der Katholischen Kirche verpflichtet.
Doch viele Empfehlungen der Synode sind bislang nicht verwirklicht
worden. Oft haben wir den Eindruck, dass ein Großteil der
Verantwortlichen den von der Synode aufgezeigten Weg aus den Augen
verloren hat. Viele Grundsätze scheinen derzeit kaum noch
Beachtung zu finden. Deshalb möchten wir die Aussagen und
Empfehlungen der Synode den Verantwortlichen der Kirche in Erinnerung
rufen, damit diese in gemeinsamer Verantwortung wieder mit Geist und
Leben gefüllt werden können:
In
dem Beschluss fordert die Synode, dass kirchlicher Jugendarbeit die
besondere Situation von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen muss
und sie zur Kritik an gesellschaftlichen und kirchlichen
Gegebenheiten befähigen soll.1
Wir machen oft die Erfahrung, dass solche Kritik missverstanden und
nicht erstgenommen wird.
Die
Gemeinde wird von der Synode als ein Ort bestimmt, in dem sich
Jugendliche wohl fühlen können, als ein Ort, an dem sie
Freiheit und Toleranz erleben. Hier sollen die Sakramente und der
Gottesdienst als lebendig erfahren werden.2
Immer noch werden viele Gottesdienste nicht zielgruppengerecht
gestaltet, gerade Kinder und Jugendliche fühlen sich nur selten
davon angesprochen.
Die
Synode hat erkannt, dass die kirchliche Jugendarbeit ein „personales
Angebot“ bereitstellen muss, will sie ihre Aufgaben erfüllen.
Den unverzichtbaren Kern dieses „personalen Angebots“
bilden die jugendlichen GruppenleiterInnen. Ihnen sollen erwachsene
haupt-, neben- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen in ausreichender
Zahl und mit entsprechender Qualifikation zur Seite gestellt werden.3
Jedoch zeigt uns die Realität in den Bistümern, dass im
Jugendbereich oft überproportional Stellen gestrichen werden.
Die
Synode hat den hohen Wert der Jugendverbände für die
kirchliche Jugendarbeit anerkannt und für sie eine entsprechende
Unterstützung durch die Kirche und Politik gefordert: “Die
kirchlichen Jugendverbände sollen personell und finanziell so
ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Die Förderung der Jugendverbände aus öffentlichen und
kirchlichen Jugendplänen soll so erfolgen, dass die kirchlichen
Jugendverbände in Selbstbestimmung handeln können.“4
Wir stellen fest, dass durch die massiven Kürzungen der Mittel
für die Jugendverbände ihre Selbstbestimmung in Frage
gestellt wird.
Darüber
hinaus sind nach Willen der Synode die hauptberuflichen
MitarbeiterInnen der Kirche angehalten den Jugendverbänden zu
helfen freie Gruppen und Jugendliche in den Verbänden zu
organisieren: „Die nicht verbandlich organisierten Gruppen
sollen zur Mitarbeit in den Verbänden angeregt werden [...]. In
den Orten und Gemeinden, wo keine verbandlichen Jugendgruppen
bestehen, sollen sich die Verantwortlichen (Pfarrgemeinderat,
Priester, hauptamtliche Mitarbeiter u.a.) um die Gründung
verbandlicher Gruppen bemühen.“5
Es wird aber deutlich, dass Gruppierungen außerhalb
demokratisch verfasster Strukturen zunehmend Unterstützung zu
Lasten der Jugendverbände erfahren.
Die
KJG sieht in den Grundsätzen und Empfehlungen der Synode nach
wie vor ein Zukunft weisendes Konzept für die kirchliche
Jugendarbeit. Auch wenn sich die Situation der Kinder und
Jugendlichen in den letzten 30 Jahren gewandelt hat, haben die
pastoralen und pädagogischen Grundaussagen der Synode
unvermindert ihre Gültigkeit. Das erfahren wir und die vielen
tausend MitarbeiterInnen der KJG täglich in unserer Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen.
Die
KJG fordert die Verantwortlichen in den Bistümern auf, die
Botschaft der Würzburger Synode wieder zu entdecken und sich auf
die Grundlagen und Empfehlungen zur Jugendarbeit zu besinnen. Kirche
muss sich auch an ihren eigenen Beschlüssen messen lassen.
Selbst in finanziell schwierigen Zeiten dürfen die Grundsätze
zur Jugendarbeit nicht zur Disposition stehen.
Alle
Verantwortlichen der Kirche sind aufgefordert die Beschlüsse der
Würzburger Synode mit Geist und Leben zu füllen. Nur dann
hat Kirche in der Jugend Zukunft.
1
Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik
Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle
Gesamtausgabe I. Freiburg, Basel, Wien 1976. S. 293.
2
Ebenda, S. 296.
3
Ebenda, S. 298 ff.
4
Ebenda, S. 306 (Empfehlung 5).
5
Ebenda, S. 307 (Empfehlung 5).
Antrag als .pdf zum Ausdrucken
Stand: 22.5.2005; 14:23 Uhr