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17.05.2024, 10:42 Uhr


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Satzungsänderungsantrag 1
Alternativantrag 1 zum Satzungsänderungsantrag Nr.: 1

AntragstellerInnen: DV Berlin

DV Hildesheim

DV Osnabrück



Die Bundeskonferenz möge beschließen:


[Vorstehendes bleibt unverändert.]


Die Größe der Diözesandelegationen wird wie folgt ermittelt:

Diözesanverbände mit


bis zu 1.000 Mitgliedern 4 Stimmen

ab 1.001 Mitgliedern 5 Stimmen

ab 3.001 Mitgliedern 6 Stimmen

ab 5.001 Mitgliedern 7 Stimmen

ab 8.001 Mitgliedern 8 Stimmen


Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Bundesstelle gemeldeten stimmberechtigten Mitglieder, für die der Bundesbeitrag entrichtet wurde.


Die Delegationen sind paritätisch zu besetzen. Bei ungerader Stimmenanzahl kann die 5. bzw. 7. Stimme von einer Frau oder einem Mann wahrgenommen werden.


[Folgendes bleibt unverändert.]



BEGRÜNDUNG:



Eine Überarbeitung der Stimmenstruktur der Bundeskonferenz erscheint uns notwendig. Wir ziehen jedoch ein Verfahren, basierend auf einer Staffelung der Stimmen anhand der Mitgliederzahlen, einem mathematischen Sitzverteilungsverfahren vor.


Ein solches Verfahren sieht immer eine feste Stimmenzahl vor, wodurch Stimmen innerhalb der Bundeskonferenz ausschließlich zu Lasten anderer Diözesanverbände gewonnen werden können. Eine gestaffelte Sitzverteilung misst der Mitgliedergewinnung innerhalb der Diözesanverbände einen höheren Stellenwert bei und spiegelt sie so direkt auf Bundesebene wieder.


Wir schlagen einen Schlüssel vor, der von einer Mindestanzahl von vier Delegierten ausgeht, da laut Satzung eine Diözesanleitung aus mindestens vier Mitgliedern besteht. So wird sichergestellt, dass wenigstens der vorgeschriebenen Mindestanzahl von DiözesanleiterInnen ein Stimmrecht eingeräumt wird.


Die Bundeskonferenz ist zudem mehr als nur Entscheidungsgremium auf Bundesebene. Hier wird Motivation aufgebaut, an weiteren Aktionen teilzunehmen, sich einzubringen und den Bundesverband weiter kennen zu lernen. Ebenso wirkt sie ein wenig als Dankeschön für die Funktionäre vor Ort. Vor allem in kleineren Diözesanverbänden verbindet sich so politisches Engagement mit der Möglichkeit, KjG auch im Großen Rahmen zu erleben – eine Chance, die vor Ort oft nicht gegeben ist.


Bisher bestand die Möglichkeit, dass zwei kleinere Diözesanverbände einen großen Diözesanverband überstimmen. Hierdurch konnte insbesondere den vielfältigen Strukturen der unterschiedlichen Diözesanverbände Rechnung getragen werden. Den Wunsch nach einer eindeutigeren Binnendifferenzierung können wir nachvollziehen und sehen auch, dass die Größenverhältnisse realitätsnäher abgebildet werden müssen. So ist eine Spanne von 4 – 8 Stimmen vorgesehen und nicht eine von (realistischer Weise) 5 – 7. Wir halten dies für einen tragfähigen Kompromiss.

[Sitzverteilung nur in den Sitzungsunterlagen]

Antrag als .pdf zum Ausdrucken

Stand: 19.5.2005; 14:45 Uhr