Alternativantrag 1 zum Satzungsänderungsantrag Nr.: 1
AntragstellerInnen: DV
Berlin
DV
Hildesheim
DV
Osnabrück
Die
Bundeskonferenz möge beschließen:
[Vorstehendes bleibt unverändert.]
Die Größe der
Diözesandelegationen wird wie folgt ermittelt:
Diözesanverbände mit
bis zu 1.000 Mitgliedern 4 Stimmen
ab 1.001 Mitgliedern 5 Stimmen
ab 3.001 Mitgliedern 6 Stimmen
ab 5.001 Mitgliedern 7 Stimmen
ab 8.001 Mitgliedern 8 Stimmen
Grundlage für die Verteilung sind
die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Bundesstelle
gemeldeten stimmberechtigten Mitglieder, für die der
Bundesbeitrag entrichtet wurde.
Die Delegationen sind paritätisch
zu besetzen. Bei ungerader Stimmenanzahl kann die 5. bzw. 7. Stimme
von einer Frau oder einem Mann wahrgenommen werden.
[Folgendes bleibt unverändert.]
BEGRÜNDUNG:
Eine Überarbeitung der
Stimmenstruktur der Bundeskonferenz erscheint uns notwendig. Wir
ziehen jedoch ein Verfahren, basierend auf einer Staffelung der
Stimmen anhand der Mitgliederzahlen, einem mathematischen
Sitzverteilungsverfahren vor.
Ein solches Verfahren sieht immer eine
feste Stimmenzahl vor, wodurch Stimmen innerhalb der Bundeskonferenz
ausschließlich zu Lasten anderer Diözesanverbände
gewonnen werden können. Eine gestaffelte Sitzverteilung misst
der Mitgliedergewinnung innerhalb der Diözesanverbände
einen höheren Stellenwert bei und spiegelt sie so direkt auf
Bundesebene wieder.
Wir schlagen einen Schlüssel vor,
der von einer Mindestanzahl von vier Delegierten ausgeht, da laut
Satzung eine Diözesanleitung aus mindestens vier Mitgliedern
besteht. So wird sichergestellt, dass wenigstens der vorgeschriebenen
Mindestanzahl von DiözesanleiterInnen ein Stimmrecht eingeräumt
wird.
Die Bundeskonferenz ist zudem mehr als
nur Entscheidungsgremium auf Bundesebene. Hier wird Motivation
aufgebaut, an weiteren Aktionen teilzunehmen, sich einzubringen und
den Bundesverband weiter kennen zu lernen. Ebenso wirkt sie ein wenig
als Dankeschön für die Funktionäre vor Ort. Vor allem
in kleineren Diözesanverbänden verbindet sich so
politisches Engagement mit der Möglichkeit, KjG auch im Großen
Rahmen zu erleben – eine Chance, die vor Ort oft nicht gegeben
ist.
Bisher bestand die Möglichkeit,
dass zwei kleinere Diözesanverbände einen großen
Diözesanverband überstimmen. Hierdurch konnte insbesondere
den vielfältigen Strukturen der unterschiedlichen
Diözesanverbände Rechnung getragen werden. Den Wunsch nach
einer eindeutigeren Binnendifferenzierung können wir
nachvollziehen und sehen auch, dass die Größenverhältnisse
realitätsnäher abgebildet werden müssen. So ist eine
Spanne von 4 – 8 Stimmen vorgesehen und nicht eine von
(realistischer Weise) 5 – 7. Wir halten dies für einen
tragfähigen Kompromiss.
[Sitzverteilung nur in den Sitzungsunterlagen]
Antrag als .pdf zum Ausdrucken
Stand: 19.5.2005; 14:45 Uhr