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Satzungsänderungsantrag 1
Alternativantrag 2 zu Satzungsänderungsantrag Nr.: 1

AntragstellerInnen: DV Mainz

DV Essen



ÄNDERUNG DER SITZVERTEILUNG DER BUNDESKONFERENZ



Die Bundeskonferenz möge beschließen:


Abschnitt 3/9 der Satzung wird wie folgt geändert:


„Stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz sind:


  • die Mitglieder der Diözesandelegationen, deren Diözesanverband 35 Prozent der zu erwartenden Mitgliedsbeiträge des laufenden Jahres bis drei Wochen vor der Bundeskonferenz an die Bundesstelle überwiesen, abgerechnet und darüber hinaus die Vorjahresrechnung korrekt und fristgemäß abgerechnet hat. Das Abrechnungsverfahren wird durch einen Beschluss des Bundesausschusses festgesetzt.

  • die gewählten Mitglieder der Bundesleitung


Die Größe der Diözesandelegationen wird wie folgt ermittelt:

Diözesanverbände mit


weniger als 500 Mitgliedern 3 Stimmen

ab 500 Mitgliedern 4 Stimmen

ab 1.500 Mitgliedern 5 Stimmen

ab 3.000 Mitgliedern 6 Stimmen

ab 4.500 Mitgliedern 7 Stimmen


Grundlage für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Bundesstelle gemeldeten stimmberechtigten Mitglieder, für die der Bundesbeitrag entrichtet wurde.

Die Diözesandelegationen sind paritätisch zu besetzen. Bei ungerader Stimmenzahl kann die 3., 5. bzw. 7. Stimme von einem Mann oder einer Frau wahrgenommen werden."


[Folgendes unverändert.]



BEGRÜNDUNG:



Bezüglich der Diskrepanz zwischen heutigen Mitgliedzahlen und dem Stimmschlüssel resultierenden Problemen schließen wir uns der Argumentation des Diözesanverbandes Freiburg in der Begründung zu Satzungsänderungsantrag 1 an.


Auch die Unter- und Obergrenzen der Delegationsgrößen bei 3 und 7 halten wir für praktikabel und der aktuellen Mitgliederzahlen angemessen.


Eine feste Anzahl der Delegierten und eine Stimmverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erscheint uns jedoch weder praktikabel noch sinnvoll.


Statt dessen schlagen wir vor, die bisherige Methode der Stimmverteilung beizubehalten und nur den Stimmschlüssel an die aktuelle Mitgliedersituation anzupassen.

Nach dem von uns vorgeschlagenen System ergibt sich bei dem derzeitigen Mitgliederstand eine Zahl von 106 Buko-Delegierte (siehe Tabelle unten). Und somit eine Verkleinerung der Buko um etwa 25 Prozent der Delegierten.


Den Vorteil unseres System sehen wir darin, dass bei klar definierten Mitgliedergrenzen für jeden Diözesanverband ohne weiteres abzusehen und nachzuvollziehen ist, wie viele Delegierte zur Buko entsendet werden können.


Weiterhin kann unser Modell auch der – durch die Offensive – erhofften Mitgliedersteigerung Rechnung tragen, da Diözesanverbände, die mehr Mitglieder gewinnen und die nächst höhere 1000er-Grenze überschreiten mit einer weiteren Stimme auf der Buko „belohnt“ werden, ohne das andere Diözesanverbände, die ihre Mitgliederzahl halten, durch Stimmverlust (bei einer Maximalzahl der Delegierten) „bestraft“ würden.

[Stimmverteilung nur in den Sitzungsunterlagen]

Antrag als .pdf zum Ausdrucken

Stand: 19.5.2005; 15:37 Uhr