Alternativantrag 2 zu Satzungsänderungsantrag Nr.: 1
AntragstellerInnen: DV
Mainz
DV
Essen
ÄNDERUNG
DER SITZVERTEILUNG DER BUNDESKONFERENZ
Die
Bundeskonferenz möge beschließen:
Abschnitt
3/9 der Satzung wird wie folgt geändert:
„Stimmberechtigte
Mitglieder der Bundeskonferenz sind:
die
Mitglieder der Diözesandelegationen, deren Diözesanverband
35 Prozent der zu erwartenden Mitgliedsbeiträge des laufenden
Jahres bis drei Wochen vor der Bundeskonferenz an die Bundesstelle
überwiesen, abgerechnet und darüber hinaus die
Vorjahresrechnung korrekt und fristgemäß abgerechnet hat.
Das Abrechnungsverfahren wird durch einen Beschluss des
Bundesausschusses festgesetzt.
die
gewählten Mitglieder der Bundesleitung
Die
Größe der Diözesandelegationen wird wie folgt
ermittelt:
Diözesanverbände
mit
weniger
als 500 Mitgliedern 3 Stimmen
ab
500 Mitgliedern 4 Stimmen
ab
1.500 Mitgliedern 5 Stimmen
ab
3.000 Mitgliedern 6 Stimmen
ab
4.500 Mitgliedern 7 Stimmen
Grundlage
für die Verteilung sind die bis zum 31. Dezember des Vorjahres
bei der Bundesstelle gemeldeten stimmberechtigten Mitglieder, für
die der Bundesbeitrag entrichtet wurde.
Die
Diözesandelegationen sind paritätisch zu besetzen. Bei
ungerader Stimmenzahl kann die 3., 5. bzw. 7. Stimme von einem Mann
oder einer Frau wahrgenommen werden."
[Folgendes
unverändert.]
BEGRÜNDUNG:
Bezüglich
der Diskrepanz zwischen heutigen Mitgliedzahlen und dem
Stimmschlüssel resultierenden Problemen schließen wir uns
der Argumentation des Diözesanverbandes Freiburg in der
Begründung zu Satzungsänderungsantrag 1 an.
Auch
die Unter- und Obergrenzen der Delegationsgrößen bei 3 und
7 halten wir für praktikabel und der aktuellen Mitgliederzahlen
angemessen.
Eine
feste Anzahl der Delegierten und eine Stimmverteilung nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren erscheint uns jedoch weder praktikabel noch
sinnvoll.
Statt
dessen schlagen wir vor, die bisherige Methode der Stimmverteilung
beizubehalten und nur den Stimmschlüssel an die aktuelle
Mitgliedersituation anzupassen.
Nach
dem von uns vorgeschlagenen System ergibt sich bei dem derzeitigen
Mitgliederstand eine Zahl von 106 Buko-Delegierte (siehe Tabelle
unten). Und somit eine Verkleinerung der Buko um etwa 25 Prozent der
Delegierten.
Den
Vorteil unseres System sehen wir darin, dass bei klar definierten
Mitgliedergrenzen für jeden Diözesanverband ohne weiteres
abzusehen und nachzuvollziehen ist, wie viele Delegierte zur Buko
entsendet werden können.
Weiterhin
kann unser Modell auch der – durch die Offensive –
erhofften Mitgliedersteigerung Rechnung tragen, da Diözesanverbände,
die mehr Mitglieder gewinnen und die nächst höhere
1000er-Grenze überschreiten mit einer weiteren Stimme auf der
Buko „belohnt“ werden, ohne das andere Diözesanverbände,
die ihre Mitgliederzahl halten, durch Stimmverlust (bei einer
Maximalzahl der Delegierten) „bestraft“ würden.
[Stimmverteilung nur in den Sitzungsunterlagen]
Antrag als .pdf zum Ausdrucken
Stand: 19.5.2005; 15:37 Uhr