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Antrag 10
Initiativantrag Nr.: 10

Antragstellerinnen: Bundesleitung, Bundesausschuss

BRIEF AN DEN STÄNDIGEN RAT DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ



Die Bundeskonferenz möge folgenden Brief beschließen:


An den

Vorsitzenden des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz

Herrn Karl Kardinal Lehmann


Mit großem Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie Frau Lucia Ott die Möglichkeit der Kandidatur für die Stelle der Geistlichen Leitung des KJG-Bundesverbandes verweigert haben.


Für uns als katholischen Verband mit demokratischen Strukturen ist es wesentlich, dass sich mehrere geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sich zur Wahl stellen dürfen. Die Entscheidung über die Besetzung der Ämter obliegt der Bundeskonferenz dem als höchsten Beschluss fassenden Organ. Durch Ihre Entscheidung haben Sie dem Verband die Möglichkeit zur Auswahl genommen.


„In der KJG wählen Mädchen und Jungen, Frauen und Männer demokratisch und gleichberechtigt die Leitungen und entscheiden über die Inhalte und Arbeitsformen des Verbandes.“ Dieser Satz aus den Grundlagen und Zielen ist die Basis für unser Handeln im Verband.


Seit der Altenberger Erklärung vom Juni 1995 besteht für alle Männer und Frauen, die eine abgeschlossene theologische Ausbildung haben, gleichermaßen die Chance, das Amt der Geistlichen Leitung in der KJG auszuüben. In der gleichen Erklärung heißt es: „Die KJG legt Wert darauf, dass Priester und andere hauptamtliche in der Kirche tätige SeelsorgerInnen als gewählte Geistliche LeiterInnen im Verband mitarbeiten.“ Hieraus wird deutlich, dass es nicht um eine Aberkennung oder Geringschätzung des kirchlichen Amtes geht, das in der Kirche durch Priester ausgeübt wird. Natürlich gehört es zum Selbstverständnis von Laien, welche die Aufgaben Geistlicher Leitung wahrnehmen, mit dafür Sorge zu tragen, dass die Feier der Eucharistie und der anderen Sakramente im Verband ihren Ort haben. Deswegen sehen wir keinen Grund, der dagegen spricht, gleichzeitig Priester und Laien zur Kandidatur zuzulassen.


Auch aus dem Beschluss „Geistliche Leitung in den katholischen Jugendverbänden“ der deutschen Bischöfe vom 25. November 1997 geht hervor, dass Laien in Jugendverbänden auf Bundesebene die Aufgaben Geistlicher Leitung wahrnehmen können. In der Berufung von Laien in geistliche Ämter sehen die Bischöfe ausdrücklich „die Chance, dass sie [die Laien] zu einem erneuerten geistlichen Leben in den Verbänden beitragen. In diesem Dienst kann die Berufung aus Taufe und Firmung auf neue und vielfältige Weise Gestalt gewinnen.“ Dies ist bereits gute Praxis auf Bundesebene in anderen Verbänden sowie in der KJG auf Diözesanebene.


Ihre aktuelle Entscheidung verwundert uns besonders, da Sie im Jahr 2002, als Pfr. Matthias Koffler zum ersten Mal kandidierte, zugleich der Kandidatur einer Theologin zustimmten.


Wir bitten Sie, bei weiteren Entscheidungen zu dieser Praxis zurückzukehren.


Mit freundlichen Grüßen



Im Namen der KJG-Bundeskonferenz 2005

Antrag als .pdf zum Ausdrucken

Stand: 22.5.2005; 11:50 Uhr