Initiativantrag Nr.: 10
Antragstellerinnen: Bundesleitung, Bundesausschuss
BRIEF
AN DEN STÄNDIGEN RAT DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ
Die
Bundeskonferenz möge folgenden Brief beschließen:
An
den
Vorsitzenden
des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz
Herrn
Karl Kardinal Lehmann
Mit
großem Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie Frau
Lucia Ott die Möglichkeit der Kandidatur für die Stelle der
Geistlichen Leitung des KJG-Bundesverbandes verweigert haben.
Für
uns als katholischen Verband mit demokratischen Strukturen ist es
wesentlich, dass sich mehrere geeignete Kandidatinnen und Kandidaten
sich zur Wahl stellen dürfen. Die Entscheidung über die
Besetzung der Ämter obliegt der Bundeskonferenz dem als höchsten
Beschluss fassenden Organ. Durch Ihre Entscheidung haben Sie dem
Verband die Möglichkeit zur Auswahl genommen.
„In
der KJG wählen Mädchen und Jungen, Frauen und Männer
demokratisch und gleichberechtigt die Leitungen und entscheiden über
die Inhalte und Arbeitsformen des Verbandes.“ Dieser Satz aus
den Grundlagen und Zielen ist die Basis für unser Handeln
im Verband.
Seit
der Altenberger Erklärung vom Juni 1995 besteht für alle
Männer und Frauen, die eine abgeschlossene theologische
Ausbildung haben, gleichermaßen die Chance, das Amt der
Geistlichen Leitung in der KJG auszuüben. In der gleichen
Erklärung heißt es: „Die KJG legt Wert darauf, dass
Priester und andere hauptamtliche in der Kirche tätige
SeelsorgerInnen als gewählte Geistliche LeiterInnen im Verband
mitarbeiten.“ Hieraus wird deutlich, dass es nicht um eine
Aberkennung oder Geringschätzung des kirchlichen Amtes geht, das
in der Kirche durch Priester ausgeübt wird. Natürlich
gehört es zum Selbstverständnis von Laien, welche die
Aufgaben Geistlicher Leitung wahrnehmen, mit dafür Sorge zu
tragen, dass die Feier der Eucharistie und der anderen Sakramente im
Verband ihren Ort haben. Deswegen sehen wir keinen Grund, der dagegen
spricht, gleichzeitig Priester und Laien zur Kandidatur zuzulassen.
Auch
aus dem Beschluss „Geistliche Leitung in den katholischen
Jugendverbänden“ der deutschen Bischöfe vom 25.
November 1997 geht hervor, dass Laien in Jugendverbänden auf
Bundesebene die Aufgaben Geistlicher Leitung wahrnehmen können.
In der Berufung von Laien in geistliche Ämter sehen die Bischöfe
ausdrücklich „die Chance, dass sie [die Laien] zu einem
erneuerten geistlichen Leben in den Verbänden beitragen. In
diesem Dienst kann die Berufung aus Taufe und Firmung auf neue und
vielfältige Weise Gestalt gewinnen.“ Dies ist bereits gute
Praxis auf Bundesebene in anderen Verbänden sowie in der KJG auf
Diözesanebene.
Ihre
aktuelle Entscheidung verwundert uns besonders, da Sie im Jahr 2002,
als Pfr. Matthias Koffler zum ersten Mal kandidierte, zugleich der
Kandidatur einer Theologin zustimmten.
Wir
bitten Sie, bei weiteren Entscheidungen zu dieser Praxis
zurückzukehren.
Mit
freundlichen Grüßen
Im
Namen der KJG-Bundeskonferenz 2005
Antrag als .pdf zum Ausdrucken
Stand: 22.5.2005; 11:50 Uhr