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Anträge - Nr. 8
Initiativ-Antrag Nr.: 8 verabschiedet mit 6 Enthaltungen und 6 Nein-Stimmen

AntragstellerInnen: Bundesleitung

Zur Beurlaubung des Geistlichen Leiters der KJG Eichstätt:

KJG Bundeskonferenz bekundet Solidarität mit Bernhard Kroll:

Die Bundeskonferenz möge beschließen:

Die Bundeskonferenz 2003 der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG) bedauert zutiefst die Maßnahmen, die der Eichstätter Bischof Dr. Walter Mixa gegen den Geistlichen Leiter des KJG-Diözesanverbandes Eichstätt Bernhard Kroll ergriffen hat. Mit dem Verbot, seinen priesterlichen Dienst auszuüben, entzieht man Bernhard Kroll seinen beruflichen, geistlichen und geistigen Lebensmittelpunkt. Bei Fortbestehen der bischöflichen Sanktionen würde seiner Gemeinde ein glaubwürdiger Seelsorger genommen, die KJG Eichstätt würde einen engagierten Geistlichen Leiter und aufrechten Streiter für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Kirche und Gesellschaft verlieren.

Wir bekunden unsere Solidarität mit Bernhard Kroll, seinen Pfarrgemeinden und mit dem KJG Diözesanverband Eichstätt, in dem er nach wie vor als Geistlicher Leiter Mitglied der demokratisch gewählten Diözesanleitung ist, und kritisieren die Härte der Sanktionen.

Bernhard Kroll ist in der strittigen Frage des gemeinsamen Abendmahls von evangelischen und katholischen Christinnen und Christen seiner persönlichen, wohl begründeten Gewissensentscheidung gefolgt. Er hat damit im Sinne des Patrons der KJG Thomas Morus gehandelt, der das Gewissen als oberste Entscheidungs­instanz eingefordert hat. Auch wenn wir wissen, dass die christlichen Kirchen noch keine Basis für ein gemeinsames Abendmahl gefunden haben, respektieren wir seine Entscheidung.

Die schweren Sanktionen gegen Bernhard Kroll überschatten die vielen positiven ökumenischen Erfahrungen, die Christinnen und Christen aller Konfessionen auf dem ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin gemeinsam gemacht haben.

Wir appellieren an den Bischof von Eichstätt Dr. Walter Mixa, die Beurlaubung von Bernhard Kroll aufzuheben und ihn wieder in seine Ämter einzusetzen.