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Anträge - Nr. 7
Initiativ-Antrag Nr.: 7 ohne Gegenrede auf die Bundeskonferenz 2004 vertagt

AntragstellerInnen: KjG-Diözesanverband Freiburg

KjG-Diözesanverband Freiburg

Die Bundeskonferenz möge beschließen:

Der KjG-Bundesverband führt zum 01.01.2004 einen Familienbeitrag ein, der wie folgt aussieht:

Der Familienbeitrag gilt für Familien mit 2 und mehr Kindern (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
Der Bundesstellenanteil für jedes Familienmitglied reduziert sich um 25%,
d.h.für Kinder beträgt der Bundesstellenanteil statt8,20 € jetzt 6,15 €
 für Jugendliche und Junge Erwachsene statt9,50 € jetzt 7,13 €

Die Reduzierung des Bundesanteils für Familienmitglieder um 25% muss in den einzelnen KjG-Diözesanverbänden in einem Familienbeitrag weitergegeben werden.
Beispiele:Familien mit 1 Kind (6,15 €) + 1 Jugendlichen (7,13 €) = 13,28 €
(bisher normaler KjG-Bundesstellenanteil 17,70 €). Die einzelnen KjG-
Diözesanbeiträge müssen sich daher mindestens um die Differenz
von 4,42 € verringern (z. B. Diözesanbeitrag bisher 18 € jetzt 13,58 €).
  Familien mit 2 Kindern (13,30 €) + 1 Jugendlichen (7,13 €) = 20,43 €
(bisher normaler KjG-Bundesstellenanteil 27,90 €). In diesem Falle beträgt
die Differenz bzw. die weiterzugebende Verringerung 7,43 €.

BEGRÜNDUNG:

Die KjG ist ein Kinder- und Jugendverband und von daher verpflichtet für einen sozialen und solidarischen Ausgleich zu sorgen. Kinder gelten in Deutschland als Armutsrisiko Nummer eins, weil die Familien finanzielle Einbußen hinnehmen. Ein Familienbeitrag wäre somit ein politisches Zeichen nach außen und würde nicht zuletzt die Attraktivität unseres Verbandes steigern.

Jede Beitragserhöhung hat in fast allen KjG-Diözesanverbänden zu extremem Mitgliederschwund geführt und im Grunde den finanziellen "Vorteil" fast absorbiert. Durch die zum großen Teil bestehenden Familienbeiträge auf Diözesanebene bleiben Mitgliedszahlen stabil oder steigen sogar wieder leicht an, was auch erklärtes Ziel unseres Verbandes ist. Statt teurer Mitgliederkampagnen sehen wir im Familienbeitrag eine effektive Alternative.
Seit Jahren tragen etliche Diözesanverbände das finanzielle Minus durch bereits geltende Familienbeiträge alleine. Teilweise gilt der Familienbeitrag schon ab 2 Kindern, teilweise erst ab dem 3. Kind oder für das 3. Kind. Wir fänden eine einheitliche Regelung erstrebenswert. Viele Diözesanverbände reagieren bereits durch ihre Regelungen auf den Bedarf von Familien und nehmen durch dieses politisches Zeichen ihre Probleme ernst.

Unserer Ansicht nach besteht darüber hinaus eine "Fürsorgepflicht" des Bundesverbandes gegenüber den Diözesanverbänden.