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Pressemitteilung
KJG Bundeskonferenz 2002: Pressemitteilung 26.05.2002

KJG will multireligiösen Dialog intensivieren

Bundeskonferenz nimmt Stellung zum Zuwanderungsgesetz / Jungenpädagogisches Projekt beschlossen

Altenberg / Odenthal. Die Katholische Junge Gemeinde (KJG) will den begonnenen multireligiösen Dialog mit Kindern und Jugendlichen aus dem Judentum und dem Islam weiter intensivieren. Als ein Ergebnis der erfolgreichen KJG-Kampagne „enjoy the difference“ wird ein Projekt zu der Thematik mit dem Bundesverband der jüdischen Studenten in Deutschland (BJSD) und der Muslimischen Jugend Deutschland (MJD) als gleichberechtigte Kooperationspartner angestrebt. Dies beschloss am gestrigen Samstag die KJG einstimmig auf ihrer jährliche Bundeskonferenz in Altenberg.

Geplant sind zwei Großveranstaltungen mit je insgesamt ca. 100 Jugendlichen aus den drei Verbänden. Es soll ein Dialog zwischen den TeilnehmerInnen entwickelt werden über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten ihrer Religionen, über ihren Glauben im Alltag, aber auch über politische und gesellschaftliche Themen. Zudem sind eine gemeinsame Homepage zu dem Projekt und eine Arbeitshilfe vorgesehen. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten für ein friedliches und fruchtbares Zusammenleben der unterschiedlichen Religionen in Deutschland.

Uriel Kashi vom BSJD und Maha Abdelwahab von der MJD haben zuvor am Freitag in dem Studienteil der Bundeskonferenz zum Thema Toleranz und Integration in Workshops den Delegierten wichtige Aspekte ihrer jeweiligen Religion vermittelt.

Hier der Wortlaut des Beschluss zum multireligiösen Dialog.

Zuwanderungsgesetz muss nachgebessert werden
Eine weitere Veranstaltung des Studienteils war die Podiumsdiskussion zum aktuellen Zuwanderungsgesetz mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach MdB und der rechtspolitischen Referentin von Pro Asyl e. V., Marei Pelzer. Zu dem beim Bundespräsidenten zur Unterschrift vorliegende Zuwanderungsgesetz hat die Bundeskonferenz am Samstag eine Stellungnahme verabschiedet.

Die KJG begrüßt grundsätzlich das neue Zuwanderungsgesetz. Mit der Reduzierung auf zwei Aufenthaltstatus sowie der Vereinfachung des Asylverfahrens verbessert es die Situation der Menschen, die aus humanitären Gründen nach Deutschland kommen. Es stellt zudem ein flexibles Instrumentarium zur Steuerung der notwendigen Arbeitsmigration dar.

Dennoch weist das Zuwanderungsgesetz in seiner beschlossenen Fassung gravierende Mängel auf:

  • Die Regelungen zum so genannten “Kirchenasyl“ sind für die Kirchen und Betroffenen inakzeptabel.
  • Die Überprüfung der Asylanerkennung nach drei Jahren im Regelfall stigmatisiert die Betroffenen und führt zu Rechtsunsicherheiten.
  • Das Nachwuchsalter für Kinder und Jugendliche von Zuwanderern und Zuwanderinnen muss generell auf 18 Jahre festgeschrieben werden. Durch die unterschiedliche Behandlung von Kindern von Arbeitsmigrantinnen und -migranten und von Asylbewerberinnen und -bewerbern sieht die KJG die große Gefahr eines „Zwei-Klassen-Rechtes“.
  • Das Festhalten des Gesetzgebers am Asylbewerberleistungsgesetz schreibt eine Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unterhalb des Sozialhilfeniveaus fest. Die KJG fordert dessen Ersetzung durch die Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).

Die Bundeskonferenz der KJG fordert die Verantwortlichen aller Parteien auf, das Inkrafttreten dieses Gesetzes zu ermöglichen und an den kritisierten Stellen Nachbesserungen vorzunehmen. Sie appelliert an die politisch Verantwortlichen, die Interessen von ausländischen Menschen nicht für parteipolitische Zwecke zu nutzen, sondern die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt politischen Handelns zu stellen.

Neue Wege in der Jungenarbeit
Neue Wege beschreitet die KJG in der Jungenarbeit. Die Bundeskonferenz hat ein jungenpädagogisches Projekt beschlossen, das die geschlechtsspezifischen Fragestellungen von Jungen im Alter von 14 - 16 Jahren aufgreifen und bearbeiten soll. Das Projekt will Räume eröffnen, in denen sich Jungen mit ihrer Sexualität auseinander setzen können. Hier können sie ihr Selbst- und Fremdbild bestimmen, die eigene Grenzen testen und Perspektiven für ihren Lebensentwurf gewinnen. Den Jungen zur Seite stehen männliche Gruppenleiter, die in der Vorbereitungsphase des Projektes für ihre Aufgaben vorbreitet werden. Zusätzlich wird eine Projekt-Homepage eingerichtet und es gibt niederschwellige Angebote an die Jungengruppen.

Ziel ist es, zur Bildung einer eigenständigen und reflektierten Persönlichkeit der Jungen beizutragen und ihre soziale und personale Kompetenz zu stärken. Das jungenpädagogische Projekt startet im Frühjahr 2003 und läuft bis Weihnachten 2003.

Hier Einzelheiten zum jungenpädagogischen Projekt.

Die Bundeskonferenz ist das höchste Beschluss fassende Gremium der Katholischen Jungen Gemeinde (KJG). Und tagt einmal im Jahr. Etwa 120 Delegierte aus den 24 Diözesanverbänden der KJG nehmen an ihr teil. Sie repräsentieren die 80.000 Mitglieder in einem der großen katholischen Kinder- und Jugendverbände. Die Bundeskonferenz berät und entscheidet über die Grundlinien politischer Interessenvertretung und die bundesweiten Aktionen und Projekte der KJG.

Wolfgang Finke
Bundeskonferenz der KJG 2002
www.kjg.de/buko2002

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Wolfgang Finke
Leitungsreferent Öffentlichkeitsarbeit
KJG-Bundesstelle
Düsseldorfer Straße 4
41460 Neuss
fon: 02131.5689-28
email: wolfgang.finke@kjg.de

Sekretariat: Klara Jaxy
fon: 02131.5689-32
fax: 02131.5689-87
internet: www.kjg.de / www.enjoy-the-difference.de