Antrag Nr.: 2C
verabschiedet mit 79 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und dem Rest an Gegenstimmen
AntragstellerInnen: KjG-Diözesanverband Augsburg
KJG GESCHWISTERBEITRAG
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Der Bundesverband führt zum 01.01.2005 die Möglichkeit eines Geschwisterbeitrags ein, der wie folgt aussieht:
Sind mehrere Geschwister KJG-Mitglied, so reduziert sich der Bundesstellenanteil für diese um je 1,00 Euro.
Die Geschwisterermäßigung wird maximal in der Höhe, die der Diözesanverband an Ermäßigung an das Mitglied weitergibt, vom Bundesverband getragen, höchstens aber 1,00 Euro. Es gibt keine Verpflichtung für Diözesanverbände einen Geschwisterbeitrag einzuführen.
Den Diözesanverbänden steht es frei den Geschwisterbeitrag für Familien ab zwei Kindern oder ab drei Kindern einzuführen.
| Der Bundesstellenanteil für Geschwister beträgt ab dem 01.01.05 |
| für Kinder | 7,20 Euro |
| für Jugendliche und Junge Erwachsene | 8,50 Euro |
BEGRÜNDUNG:
Bei der Einführung eines Geschwisterbeitrages werden Familien mit zwei oder mehr Kindern bei einer Reduzierung um ein Euro um mehr als 10 Prozent entlastet.
Mit der Reduzierung um einen Euro bringt der Bundesverband seinen politischen Willen, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten, zum Ausdruck.
Mit diesem Modell bewegt sich die Belastung für den Bundesverband im vertretbaren Maße. Gleichzeitig anerkennen wir Diözesanverbände die bereits einen Geschwisterbeitrag eingeführt haben und motivieren weitere Diözesanverbände diesen einzuführen.
Antrag als .pdf zum Ausdrucken
Stand: 4.6.2004; 16.30 Uhr - beschlossene Fassung