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Katholische Junge Gemeinde

Bundeskonferenz vom 25.-30.Mai 1999 in Altenberg


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Satzungsänderungs-Antrag Nr.4:

Senkung des Quorums beim Mitgliederentscheid

(Alternativantrag zum Originalantrag)

AntragstellerInnen:

Die Bundeskonferenz möge beschließen:

Der Satz "Es müssen mindestens 25% der beim Mitgliederentscheid stimmberechtigten Mitglieder ihre Stimme abgeben, damit der Mitgliederentscheid gültig ist." wird im Paragraphen 2/42 der Satzung des KJG-Bundesverbandes geändert in "Es müssen mindestens 10% der beim Mitgliederentscheid stimmberechtigten Mitglieder ihre Stimme abgeben, damit der Mitgliederentscheid gültig ist.".

Begründung:

Folgende Gründe sprechen gegen ein Quorum beim Mitgliederentscheid, das in der Bundessatzung festgelegt ist.

Das für alle eingeführte verbindliche Quorum von 25% führt dazu, daß viele Mitgliederentscheide ungültig sein werden. Damit ziehen die den Kürzeren, die sich beteiligen und sich engagieren. Das führt zu politischer Frustration der engagierten Mitglieder.

Bei Mitgliederentscheiden steht jedem/jeder frei seine/ihre Stimme einzusetzen oder auch nicht. Diejenigen die von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, sollen dann auch über das Ergebnis entscheiden. Damit wird gestärkt, wer den Verband aktiv mitgestalten will.

Es entscheidet immer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und nicht die Minderheit!

Stimmenthaltungen sind Stimmenthaltungen und keine Nein-Stimmen.

Einige Diözesanverbände wollen aus diesen und anderen Gründen kein Quorum für den Mitgliederentscheid in ihren Diözesansatzungen festschreiben. Jeder Diözese muß es frei stehen, ob sie einen Mitgliederentscheid mit oder ohne Quorum in ihrer Satzung verankern will. Deshalb beantragen wir, daß dieser Satz, der ein Quorum von 25% für jeden Diözesanverband verbindlich vorschreibt, aus der KJG-Bundessatzung gestrichen wird.

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