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Die Bundeskonferenz möge die folgenden Änderungen der Geschäftsordnung beschließen:
neu | bisher |
... Der Wahl geht eine Personalbefragung und eine Personaldebatte voraus.
Für die Wahl ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
der Anwesenden erforderlich; es wird per Ja- oder Nein-Stimme abgestimmt.
Steht für ein Amt nur einE KandidatIn zur Verfügung, ist nur ein Wahlgang
vorgesehen. Stehen für ein Amt zwei oder mehr KandidatInnen zur Verfügung,
so hat jedeR Delegierte eine Ja-Stimme. |
... Der Wahl geht eine Personalbefragung und eine Personaldebatte voraus. Gewählt ist, wer im ersten Durchgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Wer mehr als zwei Drittel Nein-Stimmen erhält, ist von den folgenden Wahlgängen ausgeschlossen. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Stimmenmehrheit. Sind mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen Enthaltungen, so ist die/der KandidatIn nicht gewählt. Über jedeN KandidatIn wird mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt. Es dürfen nur soviele Ja-Stimmen abgegeben werden, wie Ämter zu besetzen sind. Steht für ein Amt nur einE KandidatIn zur Verfügung, so ist für die Wahl die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der Anwesenden erforderlich. |
Begründung:
Im Bundeswahlausschuß wurde über die Auslegung in der Geschäftsordnung § 18 "Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Stimmenmehrheit. Sind mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen Enthaltungen, so ist die/der KandidatIn nicht gewählt." heftig diskutiert.
Angeregt durch diese Diskussionen beschäftigten sich sowohl die Satzungskommission als auch Bundesleitung und Bundesausschuß mit dem Verfahren zur Wahl der Bundesleitung. Die Anregungen des Satzungsausschusses wurden von Bundesleitung und Bundesausschuß aufgegriffen und weiterentwickelt.
Der Vorschlag ist zum einen vom Wunsch nach einer eindeutigen
Formulierung in der Geschäftsordnung, zum anderen von der
Notwendigkeit, daß Bundesleitungsmitglieder tatsächlich von
einer Mehrheit der Delegierten gewählt werden, inspiriert.
Ein solches Vorgehen fordert von den Delegierten eine
eindeutigere Entscheidung und drückt dadurch den Willen der
Konferenz deutlicher aus.
Darüber hinaus vereinfacht dieses Verfahren die Auszählung in
Wahlgängen mit mehreren KandidatInnen.
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