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Die Bundeskonferenz möge beschließen:
neu | bisher |
2/16 Stimmberechtigte Mitglieder der Bezirkskonferenz sind aus jeder Pfarrgemeinschaft eine in der Regel paritätisch besetzte Delegation aus mindestens zwei Personen. |
2/16 Stimmberechtigte Mitglieder der Bezirkskonferenz sind:
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2/15 Die Bezirkskonferenz kann für bestimmte Aufgaben in der Regel paritätisch besetzte Sachausschüsse einrichten. Sachausschüsse zu geschlechtsspezifischen Belangen sind von der Parität ausgenommen. |
2/15 Die Bezirkskonferenz kann für bestimmte Aufgaben paritätisch besetzte Sachausschüsse einrichten. Sachausschüsse zu geschlechtsspezifischen Belangen sind hiervon ausgenommen. |
2/30 Die Diözesankonferenz kann für bestimmte Aufgaben in der Regel paritätisch besetzte Sachausschüsse einrichten. Sachausschüsse zu geschlechtsspezifischen Belangen sind von der Parität ausgeschlossen. |
2/30 Die Diözesankonferenz kann für bestimmte Aufgaben paritätisch besetzte Sachausschüsse einrichten. Sachausschüsse zu geschlechtsspezifischen Belangen sind hiervon ausgenommen. |
Begründung:
Begründung der Diözesanleitung Rottenburg-Stuttgart zum gleichlautenden Antrag zur Bundeskonferenz 1997:
zu 2/16
Diese Satzungsänderung spiegelt die Situation vor Ort wieder.
Vielen Pfarrgemeinschaften ist es nicht möglich, ihre
Delegationen zu Dekanats-/Bezirkskonferenzen paritätisch zu
besetzen. Eine Vertretung durch zahlenmäßig vollständige
Delegation ist aber wünschenswert, um das demokratische
Vertretungsprinzip der KJG zu gewährleisten und die Arbeit vor
Ort zu sichern.
zu 2/15 und 2/30
Sachausschüsse sind unserer Meinung nach Gremien, die die
inhaltliche Arbeit der jeweiligen Ebene auf eine breitere
Basis stellen. Die Besetzung von Sachausschüssen sollte sich
an der Kompetenz und der Lust der InteressentInnen orientieren
und nicht nur an deren Geschlecht.
Ziel des Antrages ist nicht, den geschlechtsbezogenen Blickwinkel der KJG in Frage zu stellen (z.B. bezüglich Leitungsämter), sondern ein glaubwürdiges und ernstvolles Arbeiten des Verbandes den Mitgliedern gegenüber zu ermöglichen.
Ergänzende Begründung der Diözesanleitung Fulda:
Da dieser Antrag auf der letzten Bundeskonferenz von den
Antragstellenden zurückgezogen wurde, konnte kein Austausch
über die Erfahrungen mit den Regelungen der neuen Satzung im
genannten Bereich stattfinden. Da wir ein großes Interesse an
diesem Austausch haben, stellen wir formell diesen Antrag
erneut.
Liegt zur Bundeskonferenz ein modifizierter Antrag zu diesem
Thema vor, der sich aus der weiteren inhaltlichen
Auseinandersetzung ergeben hat, und ist eine Aussprache
darüber sichergestellt, sind wir bereit, unseren Antrag wieder
zurückzuziehen.
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