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Die Bundeskonferenz möge folgende Änderung der Satzung beschließen:
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Stimmberechtigte Mitglieder der Bezirkskonferenz sind:
Begründung:
Nach der alten Formulierung der Satzung muß die Delegation zur
Bezirkskonferenz paritätisch besetzt sein, auch dann, wenn in
der Pfarrei Mitglieder beider Geschlechter nur in der Kinder-
und/oder Jugendstufe vertreten sind. Es erscheint uns jedoch
nicht sinnvoll, Kinder und/oder Jugendliche zur Teilnahme an
Bezirkskonferenzen zu verpflichten.
Es besteht für Pfarreien aber auch keine andere Möglichkeit,
ihre Delegationsplätze voll auszuschöpfen. Dadurch werden in
der Praxis Menschen gehindert, ihre Pfarrei als Delegierte auf
Bezirkskonferenzen zu vertreten. Dies schadet der KjG-Arbeit
auf der Bezirksebene.
Mit der vorgelegten Satzungsänderung wird es Pfarreien in
unserem Diözesanverband möglich, ihre Bezirksdelegationen
vollständig zu besetzen und so die Voraussetzungen für eine
funktionsfähige Bezirksebene zu gewährleisten.
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