Home Copyright Soli

Katholische Junge Gemeinde

Bundeskonferenz vom 2.-7.Juni 1998 in Altenberg



Startseite Buko-Bericht Tagesordnung Zeitplan Anträge Wahlen Sonstiges

Satzungsänderungs-Antrag Nr.4:

Paritätische Besetzung der Delegationen der Bezirkskonferenz

AntragstellerInnen:

Die Bundeskonferenz möge folgende Änderung der Satzung beschließen:

2/16

Stimmberechtigte Mitglieder der Bezirkskonferenz sind:

  • ... Von der Verpflichtung zur Parität sind die Pfarrgemeinschaften ausgenommen, in denen in der Stufe Junge Erwachsene nur Mädchen und Frauen bzw. nur Jungen und Männer Mitglied sind.
  • ...

    Begründung:

    Nach der alten Formulierung der Satzung muß die Delegation zur Bezirkskonferenz paritätisch besetzt sein, auch dann, wenn in der Pfarrei Mitglieder beider Geschlechter nur in der Kinder- und/oder Jugendstufe vertreten sind. Es erscheint uns jedoch nicht sinnvoll, Kinder und/oder Jugendliche zur Teilnahme an Bezirkskonferenzen zu verpflichten.
    Es besteht für Pfarreien aber auch keine andere Möglichkeit, ihre Delegationsplätze voll auszuschöpfen. Dadurch werden in der Praxis Menschen gehindert, ihre Pfarrei als Delegierte auf Bezirkskonferenzen zu vertreten. Dies schadet der KjG-Arbeit auf der Bezirksebene.
    Mit der vorgelegten Satzungsänderung wird es Pfarreien in unserem Diözesanverband möglich, ihre Bezirksdelegationen vollständig zu besetzen und so die Voraussetzungen für eine funktionsfähige Bezirksebene zu gewährleisten.

    [Zurück zur Antragsübersicht] · [Zurück zur Berichterstattung]

    Startseite Buko-Bericht Tagesordnung Zeitplan Anträge Wahlen Sonstiges