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Katholische Junge Gemeinde

Bundeskonferenz vom 2.-7.Juni 1998 in Altenberg



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Satzungsänderungs-Antrag Nr.2:

"Kleinigkeiten"

AntragstellerInnen:

Die Bundeskonferenz möge folgende Satzungsänderung beschließen:

2/37
Die Fußnote 1 lautet neu:
"Wird eine Stelle im Diözesanausschuß frei, so rückt bis zur nächsten ...".
Als letzter Satz 2/37 ist anzufügen:
"Sie endet jedoch mit sofortiger Wirkung, wenn die betreffende Person von der Bezirkskonferenz als BezirksleiterIn abgewählt wurde."

3
Die Überschrift lautet neu:
"Katholische Junge Gemeinde im Bundesgebiet".

3/29
Die Fußnote lautet neu:
"Wird eine Stelle im Bundesausschuß frei, so rückt bis zur nächsten ...".

Begründung:

Bei den Fußnoten 2/37 und 3/29 ist die bisherige Formulierung "Wird eine Stelle im Diözesan-/Bundesausschuß durch Ausscheiden aus dem Bezirk-/Diözesanverband frei, ..." nicht nachvollziehbar. Eine solche Formulierung hätte nur dann Sinn, wenn dort Bezirks-/Diözesanleitung stünde. Dies ist jedoch nicht notwendig, da dies bereits in den Satzungsabschnitten 2/37 und 3/29 geregelt ist.

Bei 2/37 wurde zusätzlich aufgenommen, daß auch BezirksleiterInnen, die von der Bezirkskonferenz abgewählt werden ebenfalls mit sofortiger Wirkung nicht mehr dem Diözesanausschuß angehören. Diese Formulierung wurde aufgenommen, um die BezirksleiterInnen mit den von der Bezirkskonferenz beauftragten Personen gleichzustellen.

Die Überschrift 3 wurde an die anderen Hauptüberschriften angeglichen.

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