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Katholische Junge Gemeinde

Bundeskonferenz vom 2.-7.Juni 1998 in Altenberg



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Satzungsänderungs-Antrag Nr.1 (neue Fassung):

Mitgliederentscheid

AntragstellerInnen:

Die Bundeskonferenz möge folgende Satzungsänderung beschließen:

Neu in die Bundessatzung aufgenommen wird

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Jeder Diözesanverband hat die Möglichkeit einen Mitgliederentscheid in seine Satzung aufzunehmen. Der Mitgliederentscheid ist die Möglichkeit der direkten Mitbestimmung auf Bezirks- und Diözesanebene.

Gegenstand eines Mitgliederentscheides können all diejenigen bezirksverbandlichen Angelegenheiten sein, über die die Bezirkskonferenz beschließen kann, bzw. all diejenigen diözesanverbandliche Angelegenheiten sein, über die die Diözesankonferenz beschließen kann. Ausgenommen vom Mitgliederentscheid sind auf jeden Fall Anträge:

Mitgliederentscheide sind für die satzungsgemäßen Gremien der jeweiligen Ebene für mindestens ein Jahr bindend. Über Gegenstände, zu denen in den letzten 12 Monaten ein Mitgliederentscheid durchgeführt wurde, kann kein neuer Mitgliederentscheid durchgeführt werden.
Zu Gegenständen beantragter oder eingeleiteter Mitgliederentscheide darf die entspre- chende Ebene zwischenzeitlich keine Beschlüsse fassen.

Näheres regelt die Diözesansatzung; diese muß mindestens folgende Standards enthalten:

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