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Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Bundesleitung und Bundesausschuß erhalten den Auftrag, im nächsten Jahr eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die weiteren Aktivitäten des Bundesverbandes der KJG im Bereich Mitgliederwesen plant, koordiniert und gestaltet. Die Arbeitsgruppe soll die Vorhaben und Aktivitäten der Diözesanverbände in diesem Bereich sichten und daran anknüpfend ein bundesverbandliches Gesamtkonzept für das Mitgliederwesen und die Mitgliederwerbung entwickeln. Soweit möglich, sollen auch schon konkrete Aktivitäten geplant und umgesetzt werden. Auf der Bundeskonferenz 1999 wird ein Bericht über die Arbeit vorgelegt und die weiteren Schritte vereinbart.
Begründung:
Die Entwicklung der Mitgliederzahlen der KJG machen deutlich,
daß wir beständig Mitglieder verlieren. Die Ursache hierfür
liegt sicherlich zum Teil in der demographischen
Bevölkerungsentwicklung. Allerdings besteht auch der Verdacht,
daß einerseits Mitglieder nicht erfaßt und gemeldet werden,
andererseits es dem Verband immer schwerer fällt, auf die
eigene Zielgruppe zuzugehen. In vielen Diözesanverbänden gibt
es Überlegungen und mehr oder weniger konkrete Planungen, im
Bereich der Mitgliedergewinnung neu aktiv zu werden. Vom
Bundesverband ist hierfür eine Unterstützung sinnvoll, da bei
allen Maßnahmen der Mitgliederwerbung auch deutlich werden muß,
daß es sich bei der KJG um einen bundesweiten Zusammenschluß
handelt und auch der Bundesverband für die Arbeit der KJG von
Bedeutung ist. In der beantragten Arbeitsgruppe muß es darum
gehen, ein geschlossenes Auftretungsbild zu entwickeln, das in
jedem Fall an den Überlegungen der Diözesanverbände orientiert,
aber andererseits auch die Gemeinsamkeiten deutlich werden
läßt. Ziel einer solchen Kampagne muß es sein, das
Selbstbewußtsein der eigenen Mitglieder zu stärken und
gleichzeitig nach außen als attraktiver Zusammenschluß von
Kindern und Jugendlichen aufzutreten, der nah an den Interessen
der Zielgruppe dran ist und gleichzeitig eine Vertretung dieser
Interessen in der öffentlichen Diskussion ermöglicht.
Noch auf dieser BUKO wird es ein Treffen der Diözesanverbände
zu diesem Thema geben. Dort kann der Arbeitsauftrag schon
spezifiziert werden und erste Absprachen laufen.
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