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Katholische Junge Gemeinde

Bundeskonferenz vom 2.-7.Juni 1998 in Altenberg



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Antrag Nr.4:

Verlängerung der Satzungsanpassungsfrist für den Diözesanverband um 3 Jahre

AntragstellerInnen:

Die Bundeskonferenz möge beschließen:

Der Diözesanverband Köln erhält eine Verlängerung der Frist, um seine Satzung (in den zwei nicht genehmigten Punkten) anzupassen.
Bis zur Bundeskonferenz 2001 muß die Satzung des Diözesanverbandes Köln angepaßt sein und der Bundesleitung zur Genehmigung vorliegen.

Begründung:

Die Satzung des Diözesanverbandes Köln wurde von der Bundesleitung in zwei Punkten nicht genehmigt (Besetzung der Delegation zur Regionalkonferenz, Besetzung der Delegation zur Diözesankonferenz), da sie der Paritätsregelung der Bundessatzung nicht voll entsprechen. Auch der Bundesausschuß entschied, diese Punkte so nicht zu genehmigen.

Es gibt die Möglichkeit, entweder unsere Satzung jetzt der Bundessatzung anzugleichen oder die Bundessatzung zu ändern. Beide halten wir (Diözesanleitung und Diözesanausschuß) für nicht sinnvoll und nicht durchsetzbar.
Eine erneute Satzungsdiskussion auf der Diözesankonferenz 1999 erscheint uns fatal, da die Satzungsdiko 1996 in diesen beiden Punkten erst nach zähem Ringen die jetzige Regelung als Kompromißlösung fand.
Die Diskussion darum war getragen von kontroversen Meinungen zur Parität, von der Sorge Delegationen nicht mehr voll besetzen zu können und von dem Wunsch eine Satzung zu verabschieden, die für alle Regionen umsetzbar ist.
Inzwischen gibt es in den Regionen große Bemühungen, unserer Satzung zu entsprechen und die Delegationen paritätisch zu besetzen. Diese Bemühungen möchten wir unterstützen und vorantreiben, so daß sich die Idee der Parität etablieren kann. Eine jetzige Diskussion würde die Situation eher verschlimmern und zudem sicherlich das inhaltliche Arbeiten an unserem Rahmenthema "Fit fürs nächste Jahr 1000" lähmen. Gerade dieses Rahmenthema hat uns aber nach zermürbenden Satzungsdiskussionen und Auseinandersetzungen um die Beitragserhöhung wieder auf einen gemeinsamen Weg gebracht.
Von einer Verlängerung der Satzungsanpassungsfrist versprechen wir uns Zeit zum Ausprobieren sowie eine andere Qualität einer erneuten Satzungsdiskussion.

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