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Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Der Diözesanverband Köln erhält eine Verlängerung der Frist,
um seine Satzung (in den zwei nicht genehmigten Punkten)
anzupassen.
Bis zur Bundeskonferenz 2001 muß die Satzung des
Diözesanverbandes Köln angepaßt sein und der Bundesleitung zur
Genehmigung vorliegen.
Begründung:
Die Satzung des Diözesanverbandes Köln wurde von der Bundesleitung in zwei Punkten nicht genehmigt (Besetzung der Delegation zur Regionalkonferenz, Besetzung der Delegation zur Diözesankonferenz), da sie der Paritätsregelung der Bundessatzung nicht voll entsprechen. Auch der Bundesausschuß entschied, diese Punkte so nicht zu genehmigen.
Es gibt die Möglichkeit, entweder unsere Satzung jetzt der
Bundessatzung anzugleichen oder die Bundessatzung zu ändern.
Beide halten wir (Diözesanleitung und Diözesanausschuß) für
nicht sinnvoll und nicht durchsetzbar.
Eine erneute Satzungsdiskussion auf der Diözesankonferenz 1999
erscheint uns fatal, da die Satzungsdiko 1996 in diesen beiden
Punkten erst nach zähem Ringen die jetzige Regelung als
Kompromißlösung fand.
Die Diskussion darum war getragen von kontroversen Meinungen
zur Parität, von der Sorge Delegationen nicht mehr voll
besetzen zu können und von dem Wunsch eine Satzung zu
verabschieden, die für alle Regionen umsetzbar ist.
Inzwischen gibt es in den Regionen große Bemühungen, unserer
Satzung zu entsprechen und die Delegationen paritätisch zu
besetzen. Diese Bemühungen möchten wir unterstützen und
vorantreiben, so daß sich die Idee der Parität etablieren
kann. Eine jetzige Diskussion
würde die Situation eher verschlimmern und zudem sicherlich
das inhaltliche Arbeiten an unserem Rahmenthema "Fit fürs
nächste Jahr 1000" lähmen. Gerade dieses Rahmenthema hat uns
aber nach zermürbenden Satzungsdiskussionen und
Auseinandersetzungen um die Beitragserhöhung wieder auf einen
gemeinsamen Weg gebracht.
Von einer Verlängerung der Satzungsanpassungsfrist versprechen
wir uns Zeit zum Ausprobieren sowie eine andere Qualität einer
erneuten Satzungsdiskussion.
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