KJG Bundesverband
Katholische Junge Gemeinde
Buko Online 2001
Berichte und Materialien der KJG-Bundeskonferenz 2001 und außerordentlichen Bundeskonferenz

Satzungsänderungsantrag 1
Letzte Aktualisierung: Mi 27.Juni, 19:30 Uhr

KJG-Bundeskonferenz 27.6.-1.7. in Altenberg
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Alternativantrag zu Satzungsänderungsantrag Nr.: 1

Wählbarkeit zur Bundesleitung

AntragstellerInnen: Diözesanverband Würzburg, Diözesanverband Bamberg

Die Bundessatzung der KJG wird im Punkt 3/33 geändert:

Neu Alt
Stimmberechtigte Mitglieder der Bundesleitung*) sind die Bundesleiterin der Bundesleiter die Geistliche Leiterin oder der Geistliche Leiter die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.

3/33
*) Ein gewähltes Mitglied der Bundesleitung kann sein Amt erst nach Abschluss einer Berufsausbildung/eines Studiums antreten. Kann das Amt nicht mindest. 6 Monate vor der nächsten ordentlichen Bundeskonferenz angetreten werden, erlischt das Mandat und die Stelle wird zur Neuwahl ausgeschrieben.

Stimmberechtigte Mitglieder der Bundesleitung*) sind die Bundesleiterin der Bundesleiter die Geistliche Leiterin oder der Geistliche Leiter die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.

3/33
*)In die Bundesleitung wählbar sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung / ein abgeschlossenes Studium verfügen.

BEGRÜNDUNG:

Mit dem Alternativvorschlag wollen wir Folgendes erreichen:

Der wichtigste Unterschied:

Die Wahl kann erfolgen, das Amt darf erst nach Abschluss der Ausbildung / des Studiums angetreten werden. So haben auch die KandidatInnen die Zeit, sich ihrem Abschluss zu widmen.


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