Katholische Junge Gemeinde |
Buko Online 2001 Berichte und Materialien der KJG-Bundeskonferenz 2001 und außerordentlichen Bundeskonferenz
Satzungsänderungsantrag 1 |
27.6.-1.7. in Altenberg |
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AntragstellerInnen: Bundeswahlausschuss, Bundesausschuss, Bundesleitung
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
In Abschnitt 3/33 der Bundessatzung wird die Fußnote "In die Bundesleitung
wählbar sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung/ein
abgeschlossenes Studium verfügen." gestrichen.
BEGRÜNDUNG:
In der zu streichenden Fußnote wird eine Berufsausbildung/ein Studium als
Voraussetzung zur Wahl als BundesleiterIn gefordert. Diese Anforderung wird nicht
eingeführt, um eine bestimmte fachliche Qualifikation festzulegen, da weder
näher bestimmt ist, welche Berufsausbildung noch welches Studium notwendig
ist, um dieses Amt auszuüben. Motive für diese Festlegung waren:
BundesleiterInnen mit Berufsausbildung/Studium finden für die Zeit nach ihrer
Bundesleitungstätigkeit einfacher eine Beschäftigung. Darüber hinaus
wurde davon ausgegangen, dass eineR, die/der eine Ausbildung oder ein Studium
abgeschlossen hat über mehr Lebens- und Arbeitserfahrung verfügt, als
z.B. eineR die/der in sehr jungem Alter nach einer Schulausbildung kandidieren
würde. Beide Argumente sind nachvollziehbar und sollten bei der
Wahlentscheidung mitberücksichtigt werden. Sie als Ausschlusskriterium zur
Kandidatur in der Bundessatzung festzuschreiben, ist jedoch nicht notwendig.
Satzungsänderungsantrag Nr.: 1
Wählbarkeit zur Bundesleitung
Diese Festschreibung verhindert gleichzeitig eine ganze Reihe von Kandidaturen aus
dem eigenen Verband. BewerberInnen von außen werden sich auf Ausschreibungen
bewerben, wenn sie zur Zeit des Erscheinens auf der Suche nach einer Stelle sind.
Bei KJGlerInnen aber wird es eher so sein, dass sie aus der eigenen
Verbandsgeschichte heraus das Amt als attraktiv einschätzen. Sie werden sich
aber mit dem Gedanken, ob sie kandidieren wollen nur dann auseinandersetzen, wenn
zufällig ihr Abschluss der Ausbildung/des Studiums kurz vor der
Bundeskonferenz geplant ist. Konkret heißt das, dass eineR, die/der im
Herbst eine Ausbildung/ein Studium abschließt ihre/seine berufliche
Zukunftsplanung dann anstellt und sich anders orientiert, weil die
Bundesleitungsstelle im ersten Jahr noch nicht und im zweiten nicht mehr zeitlich
passt.
Die KJG muss ein großes Interesse daran haben so viel Leitungsmitglieder wie
möglich aus den eigenen Reihen zu rekrutieren, damit die Kontinuität in
der Verbandsentwicklung trotz notwendiger Personalerneuerung nicht abreißt.
Im Einzelfall könnten Übergänge (späterer Einstieg ins Amt oder
Abschluss des Studiums parallel zur BL-Tätigkeit) entstehen. Über diese
muss im Einzelfall - bei der Wahl - entschieden werden.
Aus diesen Gründen schlagen die AntragstellerInnen vor, die formalen
Voraussetzungen zur Wahl aus der Bundessatzung zu streichen um möglichst vielen
KJGlerInnen eine Kandidatur zu ermöglichen.
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