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KjG ePaper # 1 2013

Wahlrecht ab Geburt: Pro von Benedict Martin

»Auch das politische Leben beginnt nicht mit 18 Jahren, sondern ab Geburt.« Bei der Kinderstadt des DV Köln im Herbst 2010 habe ich erleben können, wie Kinder alltägliche Fragestellungen realisieren und nach kurzer Zeit bewerten können. Bei diesem Spielkonzept erfah- ren sie das Funktionieren von Demokratie hautnah, indem sie eine Woche lang in ihrer eigenen Stadt leben, arbeiten und sie gemeinsam regieren. So ha- ben die Kölner Kinder zunächst die Steuern ge- senkt, um nach kurzer Zeit festzustellen, dass der Stadtkasse der Bankrott droht: Die Steuern wurden wieder erhöht. Die 180 Kinder haben unter realisti- schen Bedingungen gelernt, Probleme zu erkennen, darüber zu debattieren und gemeinsam Entschei- dungen zu treffen. Bei aktuellen politische Fragestellungen jedoch spielen die rund 13,1 Millionen Minderjährigen in Deutschland (Stand: 2010, Quelle: Bundesamt für Statistik - Mikrozensus) keine Rolle. Das wäre sicher anders, wenn Kinder und Jugendliche auch alsWäh- lerInnen Einfluss hätten. Jede und jeder soll das Recht haben, selbst zu entscheiden, ab wann er oder sie wählen gehen möchte. Doch beim Wahlrecht ab Geburt scheitern die meisten Erwachsenen schon an ihrer eigenen Phantasie: Dabei geht es eben nicht darum, Kinder mit der Rassel zur Wahlurne zu schi- cken. Sondern vielmehr darum, starre Altersgren- zen abzuschaffen, die überholt und willkürlich sind. In einer Zeit beschleunigter Bildungsgänge (G8) ist die Altersgrenze ab 18 Jahren bei Bundestagswah- len inkonsequent. Kindern und Jugendlichen die nötige Reife für das Wahlrecht abzusprechen, er- scheint geradezu lächerlich im Vergleich zu ihrer strafrechtlichen Schuldfähigkeit (ab 14 Jahre), ih- rem Recht zu heiraten (auf Antrag ab 16) oder Auto zu fahren (in Begleitung ab 17). Und Steuern, etwa auf Süßigkeiten und Spiele, zahlen auch schon Kin- der, ohne dass sie über die Verwendung ihrer Steu- ergelder entscheiden dürften. Man sieht: Auch das (politische) Leben beginnt nicht erst mit 18 Jahren, sondern ab Geburt! Beispiele aus der Kinderstadt oder von Pro- bewahlen für unter 18-Jährige zeigen deut- lich, dass Kinder und Jugendliche ein großes Interesse an politischen Entscheidungen und Wahlen haben, und dass sie sich informieren und entscheiden können. Ihnen müssen nur die demo- kratischen und gesellschaftspolitischen Zusammen- hänge verständlich gemacht werden. Als Teil un- serer Gesellschaft haben Kinder und Jugendliche Wahlrecht verdient, das ihnen – wie allen anderen – ernsthaften Einfluss auf Entscheidungen ermög- licht, die sie betreffen. 08 MITREDEN // DEBATTE TEXT // Benedict Martin Willkürlich sind alle starren Grenzen Das Recht, wählen zu gehen und über die Zusammensetzung des Gesetzgebers mitzubestimmen, ist das zentrale Instrument in der Demokratie. Kindern und Jugendlichen unter 18 wird es meist verweigert. Wir wollen das ändern. Doch ab welchem Alter sollen junge Menschen wählen dürfen? Mit 16? Oder ab Geburt? Benedict Martin (24) hat Jura studiert und ist zurzeit Rechtsreferendar beim Landgericht Köln. Seit 2009 ist er ehrenamtlicher Diözesanleiter des DV Köln und aktiv in Gremien des Bundesverbandes. Ursprünglich kommt Benedict aus der KjG St. Thomas Morus in Neuss.

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