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KjG ePaper Mitgliedschaft #2 - 12 // Satzungsänderungen >> Eröffnet Freiräume!

Neue Möglichkeiten für Diözesanverbände

eine hohe Flexibilität und eröffnet KjGler*innen die Möglich- keit, sich in der KjG zu engagieren, auch wenn sie keine An- bindung (mehr) an ihre ehemalige oder eine andere Pfarr- gruppe haben. Auf Bundesebene wurden die Grundsteine gelegt, mit denen ihr in euren Diözesanverbänden weiter arbeiten könnt. Gut zu wissen ist, dass sich nichts ändern muss. Es besteht kein Zwang, neue Formen von Mitgliedschaft bei euch einzufüh- ren oder KjG-Gruppierungen außerhalb einer Kirchenge- meinde zu gründen. Es besteht aber die Möglichkeit! Fühlt euch in euren Diözesanverbänden ermutigt weiter zu denken und neue Wege zu gehen. Nehmt diese Grundlagen und entwickelt Mitgliedschaftsformen und Orte, die euren oder den Bedürfnissen eurer Mitglieder entsprechen! Als SAM haben wir uns gefragt: Lassen sich durch neue, al- ternative Formen von Mitgliedschaft mehr Interessierte für die KjG begeistern? Entstanden ist u.a. die Idee der Grup- penmitgliedschaft. Vielleicht habt ihr Lust, sie bei euch vor Ort auszuprobieren? Mehr dazu auf Seite 14. Auf der Bundeskonferenz 2014 wurden neue Mitgliedschafts- formen beschlossen. Zukünftig unterscheidet der Bundesver- band nicht mehr zwischen Dauer-, befristeter und Fördermit- gliedschaft, sondern nur noch zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft. Auch ist es nun möglich sich als KjG-Gruppie- rung zu gründen ohne zu einer Kirchengemeinde zu gehören. Warum diese Änderungen? Und welche Auswirkungen haben diese auf den eigenen Diözesanverband oder gar die eigene Pfarrgruppe? Wir vom Sachausschuss Mitgliedschaft sind mit der Entwicklung neuer Formen und Orte von Mitglied- schaft beauftragt. Wie sich durch die Beratungen in den ver- schiedenen KjG-Gremien herausstellte, gehen die Bedürfnisse der einzelnen Diözesanverbände weit auseinander, sodass es sinnvoll ist, auf Bundesebene einen Minimalkonsens zu be- schließen: Die aktive und passive Mitgliedschaft. In der aktiven Mitgliedschaft finden sich nun alle Mitglieder wieder, die sich aktiv am KjG-Leben beteiligen, also an Ak- tionen teilnehmen, ihr Stimmrecht auf der Mitgliederver- sammlung wahrnehmen oder sich in ein Amt der KjG wählen lassen. In einer passiven Mitgliedschaft werden alle Mitglie- der erfasst, die die KjG ausschließlich finanziell oder ideell unterstützen. Es können allerdings keine Ämter übernommen werden und die Beteiligung an den meisten Aktivitäten entfällt. Da die KjG in den letzten Jahren immer mehr Anklang an an- deren Orten als den Pfarreien findet, ist es nun auch möglich, neben den klassischen Pfarrgruppen in einer Kirchengemein- de auch KjG-Gruppen in z.B. Schulen oder Unis zu gründen, sog. Ortsgruppen. Dies ermöglicht den Diözesanverbänden TEXT // André Terlinden, SAM Diözesanleiter des DV Münster Satzungsänderungen auf Bundesebene: Neue Möglichkeiten für Diözesanverbände Eröffnet Freiräume! Mehr Informationen Hier geht es zur aktuellen Bundessatzung! hr ti 12 SATZUNGSÄNDERUNGEN

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