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Die Bundeskonferenz möge die folgenden Änderungen der Geschäftsordnung beschließen:
neu | bisher |
... Der Wahl geht eine Personalbefragung und eine Personaldebatte voraus.
Für die Wahl ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
der Anwesenden erforderlich; es wird per Ja- oder Nein-Stimme abgestimmt.
Steht für ein Amt nur einE KandidatIn zur Verfügung, ist
ausschließlich ein Wahlgang vorgesehen. Stehen für ein Amt zwei oder mehr
KandidatInnen zur Verfügung, so hat jedeR Delegierte eine Ja-Stimme. |
... Der Wahl geht eine Personalbefragung und eine Personaldebatte voraus. Gewählt ist, wer im ersten Durchgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Wer mehr als zwei Drittel Nein-Stimmen erhält, ist von den folgenden Wahlgängen ausgeschlossen. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Stimmenmehrheit. Sind mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen Enthaltungen, so ist die/der KandidatIn nicht gewählt. Über jedeN KandidatIn wird mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt. Es dürfen nur soviele Ja-Stimmen abgegeben werden, wie Ämter zu besetzen sind. Steht für ein Amt nur einE KandidatIn zur Verfügung, so ist für die Wahl die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der Anwesenden erforderlich. |
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