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Katholische Junge Gemeinde

Bundeskonferenz vom 25.-30.Mai 1999 in Altenberg


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Antrag Nr.8:

Stellungnahme der KJG-Bundeskonferenz 1999 zur Jugendarbeitslosigkeit

Jugendarbeitslosigkeit bedroht die Zukunft von Jugendlichen

AntragstellerInnen:

Wir fordern, daß allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein ihren individuellen Fähigkeiten und Ambitionen angemessener Ausbildungs-/Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, um ihnen eine berufliche und private Zukunftsperspektive zu bieten.

Die Perspektivlosigkeit und der zunehmende Konkurrenzkampf um die wenigen vorhandenen Ausbildungsplätze haben schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen jungen Frauen und Männer. Diejenigen, die an der ersten (Ausbildungsplatz) oder zweiten Schwelle (übernahme in ein Arbeitsverhältnis) zum Arbeitsmarkt scheitern, erleben dies in erster Linie als persönliches Versagen. Viele von ihnen, besonders sozial benachteiligte Jugendliche, geraten zunehmend in einen Teufelskreis von mangelndem Selbstwertgefühl, Lethargie und sozialem Abstieg. Verstärkt wird dieser Mechanismus oft noch durch Gesellschaft oder Elternhaus, die diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mangelndes Bemühen und Leistungsverweigerung vorwerfen.

Arbeitslosigkeit trifft Einzelne, aber sie trifft darüber hinaus unsere Gesellschaft in ihren Grundfesten, da eine eigenständige Absicherung in fast allen Bereichen des Lebens (Einkommen, Sozialversicherung, Alterssicherung) ausschließlich über eine bezahlte Arbeit möglich ist. Arbeitslosigkeit kann und darf nicht zu einem privaten Problem gemacht werden. Speziell die Jugendarbeitslosigkeit ist eine Anfrage an die Gesellschaft und deren Verantwortung für die jüngere Generation.

Dabei ist Gesellschaft als Ganzes gefragt. Will sie Jugendlichen ausreichend Platz auf dem enger werdenden Arbeitsmarkt einräumen, muß sie zu einer gerechteren Verteilung der Erwerbsarbeit bereit sein. Gefordert sind hier alle - BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen und PolitikerInnen.
Dies bedeutet im einzelnen Überstunden abzubauen um zusätzliche Stellen zu schaffen (1,8 Milliarden überstunden entsprechen rein rechnerisch 1 Millionen Stellen), die ErwerbsArbeitszeit generell zu verkürzen, mehr Teilzeitarbeit zu schaffen sowie neue Formen wie z.B. der Altersteilzeit oder Jahresarbeitskonten zu fördern.
Eine derartige Umverteilung der Erwerbsarbeit ist nur dann möglich, wenn eine gesellschaftliche Neubewertung von Arbeit vorgenommen wird. Dies bedeutet konkret, daß Haus- und Familienarbeit sowie ehrenamtliches Engagement gesellschaftlich aufgewertet und ebenfalls umverteilt werden muß.
Um dem ständigen Abbau von Erwerbsarbeitsplätzen entgegenzuwirken, muß der Faktor Arbeit entlastet und der Faktor Kapital stärker belastet werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert eine Wertschöpfungsabgabe, die neben der Arbeit (im Moment die alleinige Berechnungsgrundlage) auch den Einsatz von Maschinen und Kapital bei der Berechnung der Beitragszahlungen der Unternehmen zur Sozialversicherung mitberücksichtigt, einzuführen.

Von den PolitikerInnen fordern wir, daß sie ihre Aufgabe des Sorgetragens für die schulische und außerschulische Bildung sowie das Setzen von Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung ernstnimmt und entsprechende Mittel zur Verfügung stellt.
Das Sofortprogramm 100.000 Jobs für Junge erfüllt diesen Tatbestand jedoch kaum. Der Titel des Sofortprogramms ist irreführend, da nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeit dieses Programm die Zahl der jugendlichen Arbeitslosen um maximal 20.000 senkt.
Dies liegt daran, daß der größte Teil der Angebote des Sofortprogramms Vorbereitungstrainings (Nachholen des Hauptschulabschlußes, 3-monatiges Orientierungstraining, Praktika, außerbetriebliche Ausbildung) sind. Darüber hinaus schaffen die Vermittlung von Ausbildungsplätze, Lohnkostenzuschüsse oder die Förderung von ABM-Maßnahmen so gut wie keine zusätzlichen Stellen. Die im Sofortprogramm vorgesehenen berufs- und ausbildungsvorbereitende Angebote müssen zur Regelaufgabe der Arbeitsämter werden. Darüber hinaus muß eine realistische Chance bestehen, im Anschluß daran einen Ausbildungsplatz zu finden. Gleichzeitig darf ein solches Programm nicht dazu führen, daß die außerbetriebliche Ausbildung immer stärker zunimmt und somit dem Staat durch die Hintertür die Ausbildungsverantwortung zugeschrieben wird.

Wir fordern die Verantwortlichen in der Wirtschaft auf, für zusätzliche Ausbildungsplätze mit nachfolgender Arbeitsplatzperspektive zu sorgen. Gerade dort, wo in den letzten Jahren Rekordgewinne eingefahren wurden, besteht im besondere Maße die gesellschaftliche Verpflichtung, genügend zukunftsfähige Lehrstellen zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es, den Trend der schleichenden Verabschiedung aus der Ausbildung zu stoppen. 1997/98 kamen auf 100 Lehrstellen 132 BewerberInnen. Sollte sich dieses Verhältnis im Ausbildungsjahr 1998/99 nicht deutlich zugunsten der Ausbildungsplatzsuchenden verändern, so fordern wir die Bundesregierung steuernd durch eine Ausbildungsplatzumlage tätig zu werden. Die Einführung einer solchen Umlagefinanzierung ist nach einem Urteil des BVerfG (10.12.1980) dann möglich, wenn die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze nicht mindestens 12.5% über der Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden liegt.

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