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Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Der Bundesverband führt jährlich ein zweitägigesTreffen (eine Übernachtung) der Geistlichen Leitungen durch. Inhalte dieser Treffen sind:
Die konkrete Gestaltung der Treffen wird jeweils im Vorfeld von den Geistlichen
Leitungen selbst abgesprochen.
Zu diesem Treffen sind alle gewählten Geistlichen Leitungen der
Diözesanverbände eingeladen. Diözesanverbände, die z.Zt. keinE
Geistliche LeiterIn haben können ein anderes Leitungsmitglied entsenden.
Für die Transparenz in den Verband wird das Protokoll allen
Diözesanleitungen zur Kenntnis gegeben.
Begründung:
Die geistlichen Leitungen haben sich in den beiden letzten Jahren auf eigene
Initiative hin getroffen, um die sie konkret betreffenden Fragen unter KollegInnen
zu reflektieren. Dabei wurde deutlich, daß die Geistlichen Leitungen aufgrund
ihrer Funktion, ihres beruflichen Werdegangs und ihrer eigenen Anbindung an die
kirchenamtlichen Strukturen im Team einer Diözesanleitung immer auch eine
&wuot;Sonderstellung" inne haben, die es bewußt zu reflektieren und
gestalten gilt. Der dafür hilfreiche fachliche und persönliche Austausch
ist in den Diözesen nicht in jedem Fall möglich.
Gleichzeitig wollen die Geistlichen Leitungen auch ihren eigenen Auftrag als
Geistliche Leitung bewußt in den Verband einbringen. Auch hierzu ist der
Austausch mit KollegInnen hilfreich und nützlich.
Es ist den Geistlichen Leitungen selbst ein Anliegen, daß es auf den Verband
hin eine größtmögliche Transparenz gibt, deshalb soll die Teilnahme
von VertreterInnen alle Diözesanverbände möglich sein, auch derer,
in denen das Amt der Geistlichen Leitung vakant ist. Außerdem sollen alle
Diözesanverbände über die Treffen informiert werden, in dem sie
das Protokoll erhalten.
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