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Die Bundeskonferenz möge folgende Stellungnahme beschließen:
Solidarität stärkt das Verbandsbewußtsein
In vielen KJG-Diözesanverbänden wurde in den letzten Jahren den
unterschiedlichen Beitragsabstufungen auch eine soziale Komponente
beigefügt. So gibt es ermäßigte Beiträge für
Familien mit mehreren Kindern, für Leute, die selbst oder innerhalb
ihrer Familie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, für Empfänger
von Sozialhilfe usw.
Diese Beitragsermäßigungen sind nur ein Tropfen auf den
heißen Stein, wenn man die Höhe des Beitrags zu den sonstigen
Kosten sieht, die eine Familie bestreiten muß. Sie sind aber ein
deutliches Zeichen der Solidarität, weil so klar wird, daß wir
die jeweilige soziale Situation der Mitglieder nicht nur zur Kenntnis nehmen,
sondern auch darauf reagieren.
Deshalb fordern wir alle Diözesanverbände auf, ihr Beitragsmodell
immer wieder an den sozialen Gegebenheiten im Bereich ihrer Diözese
anzupassen. Außerdem soll jeder Diözesanverband
überprüfen, inwieweit er bei diözesanen Veranstaltungen auch
in der Preisgestaltung auf die jeweilige Situation der Kinder, Jugendlichen
und Jungen Erwachsenen eingehen kann.
Begründung:
Auf der Bundeskonferenz 1998 beantragten wir, die Möglichkeit der Einführung eines bundesweiten Sozialbeitrags zu überprüfen. Der Bundesausschuß hat sich mehrheitlich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen und statt dessen vorgeschlagen, eine Empfehlung an die Diözesanverbände zu verfassen. Wir sehen in dieser Stellungnahme die Chance, den Grundgedanken der Solidarität, der einen der Grundpfeiler des verbandlichen Lebens ausmacht, ins öffentliche und verbandliche Bewußtsein zu rücken.
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