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Katholische Junge Gemeinde

Bundeskonferenz vom 25.-30.Mai 1999 in Altenberg


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Antrag Nr.11:

Solibeitrag

AntragstellerInnen:

Die Bundeskonferenz möge folgende Stellungnahme beschließen:

Solidarität stärkt das Verbandsbewußtsein

In vielen KJG-Diözesanverbänden wurde in den letzten Jahren den unterschiedlichen Beitragsabstufungen auch eine soziale Komponente beigefügt. So gibt es ermäßigte Beiträge für Familien mit mehreren Kindern, für Leute, die selbst oder innerhalb ihrer Familie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, für Empfänger von Sozialhilfe usw.
Diese Beitragsermäßigungen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man die Höhe des Beitrags zu den sonstigen Kosten sieht, die eine Familie bestreiten muß. Sie sind aber ein deutliches Zeichen der Solidarität, weil so klar wird, daß wir die jeweilige soziale Situation der Mitglieder nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch darauf reagieren.
Deshalb fordern wir alle Diözesanverbände auf, ihr Beitragsmodell immer wieder an den sozialen Gegebenheiten im Bereich ihrer Diözese anzupassen. Außerdem soll jeder Diözesanverband überprüfen, inwieweit er bei diözesanen Veranstaltungen auch in der Preisgestaltung auf die jeweilige Situation der Kinder, Jugendlichen und Jungen Erwachsenen eingehen kann.

Begründung:

Auf der Bundeskonferenz 1998 beantragten wir, die Möglichkeit der Einführung eines bundesweiten Sozialbeitrags zu überprüfen. Der Bundesausschuß hat sich mehrheitlich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen und statt dessen vorgeschlagen, eine Empfehlung an die Diözesanverbände zu verfassen. Wir sehen in dieser Stellungnahme die Chance, den Grundgedanken der Solidarität, der einen der Grundpfeiler des verbandlichen Lebens ausmacht, ins öffentliche und verbandliche Bewußtsein zu rücken.

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