KJG Bundesverband
Katholische Junge Gemeinde
Buko Online 2001
Berichte und Materialien der KJG-Bundeskonferenz 2001 und außerordentlichen Bundeskonferenz

Satzungsänderungsantrag 2
Letzte Aktualisierung: Di 19.Juni, 01:15 Uhr

KJG-Bundeskonferenz 17.6.-1.7. in Altenberg
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Satzungsänderungsantrag Nr.: 2

Die Parität ist in den Leitungsämtern der KJG auf allen Ebenen zu garantieren, d.h. auf Pfarrei-, Bezirks- bzw. Regional-, Diözesan- und Bundesebene.

AntragstellerInnen: Diözesanverband Speyer

Die Parität ist in den Leitungsämtern der KJG auf allen Ebenen zu garantieren, d.h. auf Pfarrei-, Bezirks- bzw. Regional-, Diözesan- und Bundesebene.

Deshalb möge die Bundeskonferenz folgende Änderungen der Bundessatzung in Punkt III/33 und der Geschäftsordnung in § 18 beschließen:

III/33 Bundessatzung

Die Bundesleitung ist paritätisch* zu besetzen.

Zu ihr gehören

*) In die Bundesleitung wählbar sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung/ein abgeschlossenes Studium verfügen.

§ 18 Geschäftsordnung

... (Die Absätze 1 - 3 werden übernommen)

Die Wahl aller Bundesleitungsmitglieder erfolgt zum gleichen Wahltermin.

Dabei sind die Positionen des Geistlichen Leiters/ der Geistlichen Leiterin (1) und des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin (2) zuerst zu wählen. Männer und Frauen können auf diese Stellen gegeneinander kandidieren.
Wird eine dieser Stellen (1 oder 2) nicht besetzt, so kandidieren bei der nächsten Bundeskonferenz Männer oder Frauen auf die offene Stelle, je nachdem welches Geschlecht zur Gewährleistung der Parität notwendig ist.
Bleiben beide Stellen (1 und 2) vakant und werden die beiden Bundesleitungsstellen (3 und 4) mit einem Mann und einer Frau besetzt, so entscheidet die nächste Bundeskonferenz, welche Stelle (1 oder 2) zuerst zu wählen ist.

Erfolgt eine Wahl eines der Ämter der Bundesleitung (1 bis 4) nach dem regulären Wahltermin, so endet die Amtszeit beim nächsten regulären Wahltermin.

BEGRÜNDUNG:

Die Parität ist ein Grundsatz unseres Verbandes.
Durch den Zusammenschluss des Frauenverbandes und des Männerverbandes zur Katholischen Jungen Gemeinde hat die Parität schon immer einen hohen Stellenwert. Im Laufe der Jahre wurde sie konsequent weiterentwickelt.

Für uns handelt es sich bei der Diskussion über die Parität um eine grundsätzliche Wertediskussion.

Durch die Veränderung des Bundesleitungsmodells auf der vergangenen Buko wurde die Parität innerhalb der Bundesleitung aufgehoben. Mit unserem Antrag wollen wir sie wieder einführen.

Da wir die Gleichberechtigung von Mann und Frau und somit die Parität als Grundwerte der KJG ansehen, darf auf keiner Ebene eine Ausnahme gemacht werden. Gerade die Bundesebene hat hier Vorbildfunktion.
Bleibt die Ungleichbehandlung zwischen Bundesebene und den anderen Ebenen bestehen, wird sich die Parität auf allen anderen Ebenen nicht halten lassen.

Die Argumentation auf der vergangenen Buko, dass es bei der Bundesleitung um hauptamtliche Stellen geht und das Wahlverfahren nicht zumutbar für die KandidatInnen ist, können wir nur bedingt nachvollziehen. Auch auf den anderen Ebenen, insbesondere in der Pfarrei, werden durch die Parität Personen von einer Kandidatur ausgeschlossen, gerade in Abhängigkeit von der Wahl der Geistlichen Leitung. Das Hauptamt über das Ehrenamt zu stellen, ist in einem von Ehrenamtlichen getragenen Verband nicht haltbar.

Die Bundesleitung macht sich unglaubwürdig, wenn sie weiterhin die Gleichberechtigung und die Parität vertritt, bei ihr selbst aber eine Ausnahme gemacht wird. Gerade in der Öffentlichkeit, z.B. gegenüber der Presse oder dem Jugendbischof, bedeutet das ein inkongruentes Auftreten, ein In-Frage-Stellen unserer eigenen Grundlagen und Ziele. So kann die KJG nicht mehr ernst genommen werden.

Die Parität ist die konsequente Umsetzung der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern wie sie in den Grundlagen und Zielen der KJG verankert ist. In der Praxis müssen diese Grundwerte gelebt werden.

Wir wissen, dass es unter den bestehenden Bedingungen (Geschäftsführung innerhalb der Leitung und Öffnung der Geistlichen Leitung für Laien, d.h. für Männer und Frauen) kein Bundesleitungsmodell geben kann, das allen Ansprüchen gerecht wird. Mit unserem Antrag wollen wir nicht über ein bestimmtes Modell, sondern über den Grundsatz der Parität diskutieren.


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