Katholische Junge Gemeinde |
Buko Online 2001 Berichte und Materialien der KJG-Bundeskonferenz 2001 und außerordentlichen Bundeskonferenz
Satzungsänderungsantrag 2 |
17.6.-1.7. in Altenberg |
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AntragstellerInnen: Diözesanverband Speyer
Die Parität ist in den Leitungsämtern der KJG auf allen Ebenen zu
garantieren, d.h. auf Pfarrei-, Bezirks- bzw. Regional-, Diözesan- und
Bundesebene.
Deshalb möge die Bundeskonferenz folgende Änderungen der Bundessatzung
in Punkt III/33 und der Geschäftsordnung in § 18 beschließen:
III/33 Bundessatzung
Die Bundesleitung ist paritätisch* zu besetzen.
Zu ihr gehören
*) In die Bundesleitung wählbar sind Personen, die über eine
abgeschlossene Berufsausbildung/ein abgeschlossenes Studium verfügen.
§ 18 Geschäftsordnung
... (Die Absätze 1 - 3 werden übernommen)
Die Wahl aller Bundesleitungsmitglieder erfolgt zum gleichen Wahltermin.
Dabei sind die Positionen des Geistlichen Leiters/ der Geistlichen Leiterin (1)
und des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin (2) zuerst
zu wählen. Männer und Frauen können auf diese Stellen
gegeneinander kandidieren.
Erfolgt eine Wahl eines der Ämter der Bundesleitung (1 bis 4) nach dem
regulären Wahltermin, so endet die Amtszeit beim nächsten regulären
Wahltermin.
BEGRÜNDUNG:
Die Parität ist ein Grundsatz unseres Verbandes.
Für uns handelt es sich bei der Diskussion über die Parität um eine
grundsätzliche Wertediskussion.
Durch die Veränderung des Bundesleitungsmodells auf der vergangenen Buko wurde die
Parität innerhalb der Bundesleitung aufgehoben. Mit unserem Antrag wollen wir sie
wieder einführen.
Da wir die Gleichberechtigung von Mann und Frau und somit die Parität als
Grundwerte der KJG ansehen, darf auf keiner Ebene eine Ausnahme gemacht werden. Gerade
die Bundesebene hat hier Vorbildfunktion.
Die Argumentation auf der vergangenen Buko, dass es bei der Bundesleitung um
hauptamtliche Stellen geht und das Wahlverfahren nicht zumutbar für die
KandidatInnen ist, können wir nur bedingt nachvollziehen. Auch auf den anderen
Ebenen, insbesondere in der Pfarrei, werden durch die Parität Personen von einer
Kandidatur ausgeschlossen, gerade in Abhängigkeit von der Wahl der Geistlichen
Leitung. Das Hauptamt über das Ehrenamt zu stellen, ist in einem von
Ehrenamtlichen getragenen Verband nicht haltbar.
Die Bundesleitung macht sich unglaubwürdig, wenn sie weiterhin die
Gleichberechtigung und die Parität vertritt, bei ihr selbst aber eine Ausnahme
gemacht wird. Gerade in der Öffentlichkeit, z.B. gegenüber der Presse oder
dem Jugendbischof, bedeutet das ein inkongruentes Auftreten, ein In-Frage-Stellen
unserer eigenen Grundlagen und Ziele. So kann die KJG nicht mehr ernst genommen
werden.
Die Parität ist die konsequente Umsetzung der Gleichberechtigung zwischen den
Geschlechtern wie sie in den Grundlagen und Zielen der KJG verankert ist. In der
Praxis müssen diese Grundwerte gelebt werden.
Wir wissen, dass es unter den bestehenden Bedingungen (Geschäftsführung
innerhalb der Leitung und Öffnung der Geistlichen Leitung für Laien, d.h.
für Männer und Frauen) kein Bundesleitungsmodell geben kann, das allen
Ansprüchen gerecht wird. Mit unserem Antrag wollen wir nicht über ein
bestimmtes Modell, sondern über den Grundsatz der Parität diskutieren.
Satzungsänderungsantrag Nr.: 2
Die Parität ist in den Leitungsämtern der KJG auf allen Ebenen zu
garantieren, d.h. auf Pfarrei-, Bezirks- bzw. Regional-, Diözesan- und
Bundesebene.
Wird eine dieser Stellen (1 oder 2) nicht besetzt, so kandidieren bei der
nächsten Bundeskonferenz Männer oder Frauen auf die offene Stelle, je
nachdem welches Geschlecht zur Gewährleistung der Parität notwendig
ist.
Bleiben beide Stellen (1 und 2) vakant und werden die beiden
Bundesleitungsstellen (3 und 4) mit einem Mann und einer Frau besetzt, so
entscheidet die nächste Bundeskonferenz, welche Stelle (1 oder 2) zuerst zu
wählen ist.
Durch den Zusammenschluss des Frauenverbandes und des Männerverbandes zur
Katholischen Jungen Gemeinde hat die Parität schon immer einen hohen Stellenwert.
Im Laufe der Jahre wurde sie konsequent weiterentwickelt.
Bleibt die Ungleichbehandlung zwischen Bundesebene und den anderen Ebenen bestehen,
wird sich die Parität auf allen anderen Ebenen nicht halten lassen.
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